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AOK nimmt weitere gerichtliche Hürden

BERLIN (ks). Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat am 26. März letztinstanzlich die sofortige Beschwerde eines Pharmaunternehmens gegen die bundesweite Ausschreibung von Arzneimittel-Rabattverträgen der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) vollumfänglich zurückgewiesen (Az. L 21 KR 26/09 SFB). Die AOK sieht die Rabattverträge für 64 generische Wirkstoffe nunmehr "vor der Ziellinie".

Laut AOK sind nunmehr alle Nachprüfungsverfahren, die mehr als 20 Pharmaunternehmen eingeleitet hatten, erstinstanzlich zugunsten der AOK entschieden oder anderweitig erfolgreich beendet worden. Letzte Woche Donnerstag kam auch von der Beschwerdeinstanz des LSG NRW grünes Licht für die Verträge: Den von der Beschwerdeführerin erhobenen Vorwurf, die Aufteilung der Ausschreibung in bundesweit nur fünf Bezirke (Gebietslose) habe mittelständische Unternehmen rechtswidrig benachteiligt, ließen die Essener Richter nicht gelten. Dagegen spreche schon der Umstand, dass sich neben dem beschwerdeführenden Unternehmen eine Reihe weiterer Mittelständler – teilweise erfolgreich – an der Ausschreibung beteiligt hätten. Auch den von der Ausschreibung festgesetzten Stichtag, den 1. September 2008, bis zu dem die Generika auf dem Markt gelangt sein mussten, erklärte das LSG für rechtmäßig. Dasselbe gelte für die in den umstrittenen Rabattverträgen vorgesehenen Regeln über Teilkündigungen und Ersatzbeschaffungen.

"Mit diesen Erfolgsschritten geht es endgültig in Richtung Ziel, das heißt einheitlicher Start am 1. Juni", freut sich Christopher Hermann, bundesweiter Chefunterhändler der AOK-Rabattverträge und Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg. Der bereits vorliegende rechtskräftige Beschluss des LSG Baden-Württemberg zugunsten der AOK-Verträge und die jüngste Entscheidung des LSG NRW bestätigten klar, dass die Ausschreibung "umfassend rechtskonform und umsichtig erfolgt" sei. "Unser Ziel fest vor Augen, werden wir auf den letzten Metern nicht mehr nachlassen", bekräftigte Hermann. Bisher unterlegene Pharmaunternehmen führen zwar weiterhin ihre Verzögerungstaktik. Der AOK-Verhandler hofft jedoch, dass sie den Rechtsstreit nun beenden und "im Interesse der Patienten nach vorne blicken". Die letzten Gerichtsentscheidungen erwartet die AOK im April. Hermann wies zudem darauf hin, dass die AOK derzeit mit Apotheken und Ärzten alle Vorkehrungen treffe, um eine reibungslose Umsetzung der Rabattverträge im Sinne aller Beteiligten sicherzustellen.

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