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Unstimmigkeiten bei Absetzbarkeit von Kassenbeiträgen

BERLIN (ks). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen soll nach dem Willen der Union nochmals überarbeitet werden. "Über die zu streichende Absetzbarkeit für andere Versicherungsbeiträge gibt es in der Koalition noch Gesprächsbedarf", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der "Leipziger Volkszeitung" (Ausgabe vom 23. März).

Bei der ersten Lesung des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes im Bundestag am 19. März hatte auch die Opposition scharfe Kritik geübt. Linke und Grüne warfen der Regierung vor, Besserverdienende zu bevorzugen.

Mit dem Gesetz sollen die Bürger um rund 9 Mrd. Euro jährlich entlastet werden. Um die Absetzbarkeit der Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu verbessern, ist im Gegenzug vorgesehen, die Abzugsfähigkeit anderer Versicherungsbeiträge zu streichen. Dazu gehören die Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Es sei zu prüfen, "ob die kleinen und mittleren Einkommensbezieher davon überhaupt noch profitieren oder ob das nur den Besserverdienenden hilft", gab Kauder nun zu bedenken. "Unser Ziel ist eine Entlastung vor allem der kleinen und mittleren Einkommen." Torsten Albig, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, wies die Vorwürfe zurück. "Jede höhere Belastung der öffentlichen Haushalte wäre nicht vertretbar", sagte er. Zugleich signalisierte Albig Gesprächsbereitschaft in seinem Ministerium: "Wer immer gute, kluge, weiterführende Vorschläge hat, der möge bitte die Finanzierung mitliefern. Dann kann man darüber reden".

Die Grünen-Fraktionsvize Christine Scheel nannte das Bürgerentlastungsgesetz einen "Etikettenschwindel". Vor allem Gutverdienende würden entlastet, während kleine bis mittlere Einkommen gar keine oder nur eine geringe Steuerentlastung bekämen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Spieth, bezeichnete den Gesetzentwurf als "sozialstaatlich absolut inakzeptabel". Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Hermann Otto Solms forderte, sämtliche gesetzlichen Beiträge für die Sozialversicherungssysteme bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze steuerlich zu berücksichtigen.

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