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"Ethisches Verhalten ist Chefsache geworden"

BERLIN (tw). Die freiwillige Selbstkontrolle für die Pharmaindustrie funktioniert, die Kodizes der FSA haben sich als Standard für ethisches Handeln etabliert. Und obgleich individuelles Fehlverhalten nie völlig ausgeschlossen werden kann, hat insgesamt auf breiter Front ein Bewusstseinswandel bei den Unternehmen stattgefunden. Das ist das Fazit des Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) im Hinblick auf ein erfolgreiches Jahr 2008.

"Die Mitglieder des FSA haben erneut unter Beweis gestellt, dass die eigenverantwortliche Selbstkontrolle in ihre tägliche Arbeit fest integriert ist", kommentierte der FSA-Vorstandsvorsitzende Michael Klein den am 17. März in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Vereins. Der FSA sei eine wirkungsvolle Kontrollinstanz in der Pharmabranche, die Fehlverhalten streng ahnde und Maßstäbe für den lauteren Wettbewerb setze. Dafür bekomme er nicht nur zunehmende Anerkennung im engeren Umfeld, sondern auch von außerhalb. So bescheinigte der Verein Transparency International e.V., welcher sich der Korruptionsbekämpfung und Förderung von Transparenz in der Zivilgesellschaft verschrieben hat, dem FSA, für eine deutliche Verbesserung bis hin zu einem ethisch einwandfreien Verhalten der pharmazeutischen Industrie gegenüber Ärzten gesorgt zu haben.

Der im Gründungsjahr der FSA 2004 entwickelte Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen mit Ärzten wurde in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt und inhaltlich ausgeweitet. Das Regelwerk, welches strenge Vorschriften und Sanktionen für ihre Nichteinhaltung durch unlautere Beeinflussung der ärztlichen Unabhängigkeit enthält, schließt seit seiner Überarbeitung im Jahre 2006 ausdrücklich alle Angehörigen der medizinischen Fachkreise, mithin also auch Apotheker, bei der Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie ein. Die Sanktionen, die bei Verstößen drohen, wirken nicht nur aufgrund ihrer wirtschaftlichen Dimension abschreckend, sondern in erheblichem Maße auch wegen des drohenden Imageschadens. Der neue Patienten-Kodex ist einer der strengsten in ganz Europa.

Kodex Patientenorganisationen

Ein wichtiger Schritt für eine Ausweitung der Selbstkontrolle auf der Ebene der Patientenvertretungen war das Inkrafttreten des "Kodex Patientenorganisationen", der seit Oktober 2008 klare Richtlinien für eine transparente Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen und Patientenorganisationen setzt. Im Vordergrund steht dabei ein offener und respektvoller Dialog mit allen Beteiligten, wichtigstes Ziel ist die Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit von Organisationen der Patientenselbsthilfe zum Wohle der Patienten. Seitens der Ministerien und weiterer politischer Institutionen gab es bereits Zustimmung zu dem Regelwerk.

Mittlerweile haben sich 70 pharmazeutische Unternehmen, darunter die großen in Deutschland tätigen, dem FSA angeschlossen, weitere 23 haben sich den beiden Kodizes unterworfen und sich dadurch verpflichtet, zum einen die Therapiefreiheit des Arztes nicht zu beeinflussen, zum anderen die Neutralität und Unabhängigkeit der Patientenorganisationen zu respektieren, um die bestmögliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten.

Als maßgebliche Wettbewerbsregeln werden die Vorgaben der FSA aber auch von solchen Unternehmen anerkannt, welche bislang keine Mitgliedschaft eingegangen sind. Das verwundert nicht weiter, wenn man bedenkt, dass die Zivilgerichte die FSA-Kodizes mittlerweile als eine für alle Unternehmen verbindliche Vorlage anerkennen und auf Basis dieser Richtlinien urteilen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 37 Beanstandungsverfahren eröffnet, von denen elf von FSA-Mitgliedern, 25 von Dritten und eines durch den FSA-Vorstand initiiert wurden.

Jeden Verdacht unverzüglich melden

Dass die Anzahl der Nicht-Mitglieder, die Beschwerden vorgebracht haben, überwiegt, zeigt die breite Bekanntheit des FSA. Dass diese eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung der freiwilligen Selbstkontrolle ist, betonte Michael Klein noch einmal ausdrücklich. Es reiche nicht, Regeln aufzustellen, diese müssten von allen Beteiligten gelebt und ihre Übertretung geahndet werden. So ist der FSA bei seiner Arbeit entscheidend auf die Unterstützung aller Beteiligten angewiesen, denn auch hier gilt der alte Rechtsgrundsatz "nullo actore, nullus iudex" – wo kein Kläger, da kein Richter.

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