Nahrungsergänzungsmittel

Gesundheitsbezogene Angaben zu NEM in der Kritik

Phytopharmaka genießen in der Öffentlichkeit großes Vertrauen, denn die Aussagen zu ihrer Wirksamkeit werden seit vielen Jahren durch etablierte staatliche Verfahren überprüft. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/ 2006, die am 19. Januar 2007 in Kraft trat, sollen nun auch die gesundheitsbezogenen Angaben (Health claims) zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) behördlicherseits überprüft werden, um dem Anspruch der Verbraucher auf zutreffende, wissenschaftlich basierte Angaben zum jeweiligen Produkt Rechnung zu tragen. Entsprechend dieser Verordnung hat die europäische Lebensmittelbehörde EFSA kürzlich eine "Consolidated List of Article 13 Health claims" veröffentlicht, in der sie die Vorschläge der europäischen Firmen für gesundheitsbezogene Angaben zu NEM ungeprüft zusammengestellt hat. Uns erscheint diese Liste in mancher Hinsicht bedenklich.
Johanniskraut ist ein Wirkstoff von pflanzlichen Arzneimitteln für die symptomatische Behandlung leichter depressiver Episoden. Es ist jedoch auch ein Inhaltsstoff von Lebensmitteln, die "zur emotionalen Balance beitragen" sollen. Dieser qualitative Unterschied ist für den Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar.
Foto: Remifemin

Die besagte Liste ist sehr umfangreich und enthält neben vielen weiteren Stoffen auch nahezu alle pflanzlichen Drogen, die in Deutschland als Arzneimittel des "well-established use" oder des "traditional use" mit entsprechenden Indikationsaussagen im Verkehr sind (siehe Tabelle ab Seite 56 mit typischen Beispielen). Dies hat zu heftigen Diskussionen – u. a. auch zu einer Stellungnahme der DPhG und einer Antwort des NEM e.V. [1, 2] – geführt, weil die Gefahr besteht, dass Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel mit fragwürdigen gesundheitsbezogenen Angaben zukünftig den Platz der Phytopharmaka, die als Arzneimittel einem hohen Qualitätsstandard gerecht werden müssen, einnehmen könnten.

Eine solche Entwicklung dürfte von der EU-Kommission nicht beabsichtigt worden sein. Daher erscheint es uns notwendig, die folgende Stellungnahme abzugeben:

Nahrungsergänzungsmittel und Phytopharmaka müssen unterscheidbar bleiben

Pflanzliche Arzneimittel unterscheiden sich grundsätzlich von pflanzlichen Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln durch ihre Zweckbestimmung. Pflanzliche Arzneimittel sind zur Heilung, Linderung, Verhütung bzw. Diagnose von Krankheiten vorgesehen. Ihre Eignung ist durch pharmakologische und toxikologische Untersuchungen, durch kontrollierte klinische Studien oder anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial nachgewiesen (= Arzneimittel des "well-established use") bzw. durch ihren langjährigen erfolgreichen Gebrauch belegt (= Arzneimittel des "traditional use").

Nahrungsergänzungsmittel hingegen haben einen Ernährungszweck oder sind aufgrund ihrer physiologischen Wirkungen zum Verzehr vorgesehen. Sie sollen der Gesunderhaltung dienen und können dadurch auch helfen, Krankheiten vorzubeugen. Trotz dieser grundsätzlich unterschiedlichen Zweckbestimmung enthält die genannte "Consolidated List of Article 13 Health claims” allerdings eine Vielzahl von Pflanzen, bei denen die wissenschaftliche Datenlage ausschließlich eine Eignung als pflanzliches Arzneimittel zur Therapie von Krankheiten, keinesfalls jedoch die als Lebensmittel in Form eines Nahrungsergänzungsmittels begründen kann (siehe Tabelle).

Bei dieser Liste handelt es sich allerdings lediglich um eine ungefilterte und ungeprüfte Sammlung von Vorschlägen von Firmen verschiedener europäischer Länder, die per se noch keine Aussage über die jeweilige Lebensmitteltauglichkeit der genannten "Botanicals" erlaubt.

Bei der nun anstehenden Prüfung der aufgeführten Präparate durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) wird entscheidend sein, ob bei diesen Botanicals ein sinnvoller Beitrag für die Gesundheit durch adäquate wissenschaftliche Belege hinreichend gesichert ist und ob die empfohlene Dosis bzw. Menge derjenigen entspricht, die üblicherweise durch Lebensmittel verzehrt wird.

Entsprechend der Vorgaben der EU-Kommission wird es bei dieser Prüfung auch entscheidend darauf ankommen, dass der Effekt für die Gesunderhaltung zwar signifikant und für die vorgesehene Zielgruppe repräsentativ ist, aber nicht einer nach dem Stand der Wissenschaft anerkannten pharmakologischen Wirkung bzw. klinischen Wirksamkeit beim Patienten gleichzusetzen ist.

Fazit

In Zukunft werden an die gesundheitsbezogenen Aussagen von Nahrungsergänzungsmitteln strengere Anforderungen gestellt werden. Somit wird nunmehr daran gearbeitet, die Angaben zur Art der Anwendung und zur Unbedenklichkeit wissenschaftlich zu überprüfen.

Dabei wird es eine Abgrenzung von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln zu pflanzlichen Arzneimitteln geben müssen, damit Arzt, Apotheker und Patient Präparate, die für die Therapie von Erkrankungen vorgesehen sind, von solchen unterscheiden können, die aufgrund ihrer gesundheitsbezogenen Aussagen "zum Verzehr" eingesetzt werden können.

Besonders wichtig ist, dass die Angaben zur Indikation für Kranke bei Arzneimitteln von den Health claims für Gesunde bei Nahrungsergänzungsmitteln eindeutig voneinander abgegrenzt werden, sodass für den Verbraucher die Unterschiede erkennbar sind.

Die Zuordnung zu diesen beiden Gruppen der Arzneimittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel erfordert eine enge Zusammenarbeit von HMPC (Committee on Herbal Medicinal Products der EMEA) und EFSA sowie eine differenzierte gesetzliche Regulierung, die den Erwartungen der Patienten an Arzneimittel bzw. der Verbraucher an Lebensmittel gerecht wird. Geringfügige Überlappungen werden hierbei nicht auszuschließen sein, jedoch darf hierdurch die erfolgreiche Regulation der pflanzlichen Arzneimittel nicht in Frage gestellt werden.

Gesundheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel sollten nach den Vorgaben der EU nur dann zulässig sein, wenn eine physiologische Wirkung, mit ihrem positiven Effekt auf die Gesundheit, wissenschaftlich begründet werden kann und zugleich die Sicherheit gewährleistet ist.

Die im "well-established use" und "traditional use" verwendeten pflanzlichen Zubereitungen sollten auch in Zukunft für therapeutische Zwecke immer dann ausschließlich als Arzneimittel zur Verfügung stehen, wenn sie in Arzneimittel-üblicher Dosierung pharmakologische Wirkungen besitzen. Allenfalls könnte in bestimmten Einzelfällen, in denen gleichzeitig auch eine physiologische Wirkung begründet werden kann, ein Verzehr als Nahrungsergänzungsmittel denkbar sein.

Mit großen Anstrengungen konnte in den letzten 30 Jahren bei pflanzlichen Arzneimitteln der heutige hohe Standard an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit etabliert werden.

Es ist daher zu fordern, dass die EFSA ihre Bewertung der Nahrungsergänzungsmittel auf Basis einer sachgerechten Abgrenzung von den Phytopharmaka in Zusammenarbeit mit der EMEA vornehmen wird. Dies führt dann zu dem lange geforderten Gesamtbild von Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit zum Nutzen und Schutz für die Patienten bzw. Verbraucher.

 

Literatur

 [1] Alban S, Dingermann T, Blume H, Schubert-Zsilavecz M. Stellungnahme der DPhG zur geplanten Health Claims-Verordnung. DPhG-Verlautbarung. www.dphg.de/includes/dphg_document.php?id=89.

 [2] Scheffler M, Büttner T. Werbeaussagen müssen gesichert sein. Stellungnahme zur Health-Claims-Verordnung. Dtsch Apoth Ztg 2008; 148(51/52):5799 – 5800. 

[3] Kommission E des ehem. BGA, Liste der Monographien. www.bfarm.de/cln_030/nn_1199002/SharedDocs/Publikationen/DE/Arzneimittel/2__zulassung/zulArten/bes-therap/am-pflanzl/mon-kome,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/mon-kome.pdf.

 [4] Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) Overview of status of HMPC assessment work – September 2008: Priority list (Doc. Ref. EMEA/HMPC/278067/2006). www.emea.europa.eu/pdfs/human/hmpc/27806706en.pdf.

 [5] EMEA-HMPC, Community Monographs und Monograph drafts. www.emea.europa.eu/htms/human/hmpc/hmpcmonographs.htm. 

[6] BfArM, Traditionsliste nach AMG § 109a. www.bfarm.de/cln_030/nn_1199044/SharedDocs/Publikationen/DE/Arzneimittel/2__ zulassung/zulArten/bes-therap/am-trad/ indikatlistepara109-040824,templateId= raw,property=publicationFile.pdf/ indikatlistepara109-040824.pdf.

 [7] EFSA, Consolidated list of Article 13 Health claims. www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753812_article13.htm.

 


 

Autoren:

Für die Gesellschaft für Phytotherapie: Dr. Bernd Eberwein, Dr. Frauke Gaedcke, Dr. Olaf Kelber, Dr. Manuela Stauss-Grabo, Dr. Martin Tegtmeier

Korrespondenzadresse: 

Dr. Frauke Gaedcke, Neustadt 12, 56068 Koblenz

drgaedcke@aol.com

 

 

Tab.: Vergleich der Indikationen von pflanzlichen Arzneimitteln (Kommission-E- und HMPC-Monographien, AMG § 109a-Liste [3, 4, 5, 6]) mit den vorgeschlagenen gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 13 in der "konsolidierten Liste" der EFSA [7] anhand ausgewählter Beispiele
Drogen
Arzneimittel-Indikationen
Gesundheitsbezogene Angaben zu NEM
gemäß Vorschlägen der Firmen
well-established use (WEU)
traditional use
Althaeae officinalis
folium/radix

(Eibischblätter/
-wurzeln)
Kommission E:
Folium:
Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum
und damit verbundener trockener Reizhusten.
Radix zusätzlich: Leichte Entzündung der Magenschleimhaut.
HMPC (Entwurf):
Radix: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel für den Gebrauch als reizlinderndes Mittel.
Zur symptomatischen Behandlung von Reizungen im Mund- und Rachenraum und damit verbundenem Reizhusten.
Zur symptomatischen Besserung milder gastrointestinaler Störungen.
Das Produkt ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Verwendung in dem angegebenen Anwendungsgebiet ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung.
§ 109a:
z. B. in Kombination mit Thymianöl als Teeaufgusspulver: Zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege.*
Lindernd für den Rachen / Unterstützend und lindernd bei Kratzen im Hals / Reizlindernde und angenehme Wirkung auf Kehle, Pharynx und Stimmbänder.
Hilft, die Verdauung zu unterstützen / erhält die Funktion des Gastrointestinaltraktes.
Crataegi folium cum flore
(Weißdornblätter mit Blüten)
HMPC:
Noch nicht vorliegend
Kommission E:
Nachlassende Leistungsfähigkeit des Herzens entsprechend Stadium I–II nach NYHA.
HMPC:
Noch nicht vorliegend
§ 109a:
Zur Unterstützung der Herz-Kreislauf-Funktion.*
Unterstützt die Herzfunktionen, verstärkt die Sauerstoffversorgung und verbessert die periphere Blutzirkulation.
Entspannende Wirkung, beruhigend, erleichtert das Einschlafen.
Regelt die Herzfunktion.
* Zusatz: Diese Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.
Drogen
Arzneimittel-Indikationen
Gesundheitsbezogene Angaben zu NEM
gemäß Vorschlägen der Firmen
well-established use (WEU)
traditional use
Cynarae folium
(Artischockenblätter)
HMPC:
Noch nicht vorliegend
Kommission E:
Dyspeptische Beschwerden.
HMPC:
Noch nicht vorliegend
§ 109a:
Zur Unterstützung der Verdauungsfunktion.*
Hilft, die Verdauung zu unterstützen / Trägt zur normalen Funktion des Verdauungstraktes bei.
Trägt zu normalen Blutfettwerten bei / Trägt zu normalen Blutlipidspiegeln bei.
Enthält Antioxidanzien.
Verstärkt die renale Wasserausscheidung.
Echinaceae pallidae/purpureae radix/herba
(weiße/rote Sonnenhutwurzeln/
-blätter)
HMPC (Entwurf):
E. purpureae herba:
Pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung früher Symptome einer Erkältung.
Kommission E:
E. pallidae radix:
Zur unterstützenden Therapie grippeartiger Infekte.
E. purpureae herba:
Unterstützende Behandlung rezidivierender Infekte
im Bereich der Atemwege und der ableitenden Harnwege.
Schlecht heilende, oberflächliche Wunden.
HMPC (Entwurf):
Traditionelles Arzneimittel zur Behandlung kleiner oberflächlicher Wunden.
Das Produkt ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Verwendung in dem angegebenen Anwendungsgebiet ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung.
§ 109a:
Als mild wirksames Arzneimittel zur Unterstützung der Wundheilung.*
Unterstützt die körpereigenen Abwehrkräfte / Unterstützt das Immunsystem, besonders im Bereich der oberen Atemwege.
Trägt zur Gesunderhaltung der unteren Harnwege bei.
Antioxidative und Anti-Aging-Wirkung.
Hilft, die Beweglichkeit der Gelenke zu erhalten.
Lindernd für den Rachen / Unterstützend und lindernd bei Kratzen im Hals / Reizlindernde und angenehme Wirkung auf Kehle, Pharynx und Stimmbänder.
Ephedrae herba
(Meerträubelkraut)
Kommission E:
Atemwegserkrankungen mit leichtem Bronchospasmus bei Erwachsenen und Schulkindern.
(Hinweis: Ephedrinhaltige Arzneimittel sind Bestandteil der Doping-Liste des IOC und des deutschen Sportbundes.)
Keine
Ephedrinalkaloide können die Gewichtsreduktion unterstützen.
Ginkgo bilobae folium
(Ginkgoblätter)
HMPC:
Noch nicht vorliegend
Kommission E:
(Monographie nur für Trockenextrakt (35 – 67: 1) aus Ginkgo-biloba-Blättern, extrahiert mit Aceton-Wasser):
Zur symptomatischen Behandlung von hirn-organisch bedingten Leistungsstörungen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei demenziellen Syndromen mit der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen.
Zur primären Zielgruppe gehören demenzielle Syndrome bei primär degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus beiden.
HMPC:
Noch nicht vorliegend
Unterstützt die Erhaltung guter kognitiver Funktionen / Unterstützt die Erhaltung eines guten Gedächtnisses im Alter und der kognitiven Funktionen.
Trägt zur mentalen und kognitiven Aktivität bei.
Trägt zu einem guten nervlichen Gleichgewicht bei.
Verbessert die periphere Durchblutung, was besonders Augen und Ohren nützt. Trägt zu gutem Hören und Sehen bei. Unterstützung bei vestibulär-auditorischen Störungen / bei visueller Dysfunktion.
Enthält Antioxidanzien; Antioxidanzien helfen, die Zellen zu schützen.
* Zusatz: Diese Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.
Drogen
Arzneimittel-Indikationen
Gesundheitsbezogene Angaben zu NEM
gemäß Vorschlägen der Firmen
well-established use (WEU)
traditional use
Hippocastani semen
(Rosskastaniensamen)
HMPC (Entwurf):
Pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung chronisch venöser Insuffizienz, die durch geschwollene Beine, variköse Venen, Schweregefühl, Schmerz, Müdigkeit, Juckreiz, Spannung und Krämpfe in den Waden gekennzeichnet ist.
Kommission E:
Symptome der chronisch venösen Insuffizienz unterschiedlicher Genese wie: Ödeme, Wadenkrämpfe, Juckreiz sowie Schmerzen und Schweregefühle in den Beinen, Varikosis und postthrombotisches Syndrom.
Trophische Veränderungen, z. B. Ulcus cruris.
Posttraumatische und postoperative Weichteilschwellungen.
HMPC (Entwurf):
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Erleichterung der Beschwerden und des Schweregefühls in den Beinen aufgrund geringfügiger Durchblutungsstörungen.
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Erleichterung der Symptome bei Prellungen wie z. B. Ödeme und Blutergüsse.
Das Produkt ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Verwendung in dem angegebenen Anwendungsgebiet ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung.
§ 109a:
Zur Besserung des Befindens bei Prellungen/müden Beinen.*
Hilft, eine gesunde venöse Durchblutung aufrechtzuerhalten.
Unterstützt die gesunde Blutzirkulation.
Hyperici herba

(Johanniskraut)
HMPC (Entwurf):
Pflanzliches Arzneimittel für die symptomatische Behandlung leichter depressiver Episoden.
Kommission E:
Psychovegetative Störungen, depressive Verstimmungszustände, Angst und/oder nervöse Unruhe. Ölige Hypericumzubereitungen bei dyspeptischen Beschwerden.
Ölige Hypericumzubereitungen zur Behandlung und Nachbehandlung von scharfen und stumpfen Verletzungen, Myalgien und Verbrennungen 1. Grades.
HMPC (Entwurf):
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel für die
Besserung vorübergehender geistiger Erschöpfung
(Neurasthenie).
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel für die symptomatische Behandlung kleinerer Entzündungen der Haut (wie Sonnenbrand) und zur Unterstützung der Heilung kleinerer Wunden.
§ 109a:
Zur Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung. Zur Stärkung des Magens.*
Zur Unterstützung der Hautfunktion.*
Trägt zur emotionalen Balance bei / Hilft, eine positive Stimmung zu erhalten.
Trägt zu einer optimalen Entspannung bei / Hilft, die Entspannung zu unterstützen / Hilft, einen gesunden Schlaf zu erhalten.
Allgemein wieder aufbauend für Menschen, die eine Sucht unterdrücken wollen, z. B. Abhängigkeit vom Rauchen / Für die Erhaltung der Körperfunktionen, Stärkung des Immunsystems, des Herz-Kreislauf-Systems.
Hilft, die Verdauung zu unterstützen.
Hilft, die Gesundheit und das Aussehen der Haut zu verbessern.
Unterstützend und lindernd bei Kratzen im Hals.
Unterstützt die Nierenfunktion.
Kava Kava rhizoma
(Kava-Kava-Wurzelstock)
Kommission E:
Nervöse Angst-, Spannungs- und Unruhezustände.
Widerruf der Zulassung wegen vermuteter Risiken
Keine
Begünstigt eine ruhige Gemütsverfassung.
Passiflorae herba

(Passionsblumenkraut)
HMPC:
WEU nicht angegeben
Kommission E:
Nervöse Unruhezustände
HMPC:
Traditionelles Arzneimittel zur Linderung leichter Symptome von geistigem Stress und Schlafproblemen.
Das Produkt ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Verwendung in dem angegebenen Anwendungsgebiet ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung.
§ 109a:
Zur Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung.*
Trägt zur optimalen Entspannung bei / Trägt zu normalem Schlaf bei / Hilft, einen gesunden Schlaf aufrechtzuerhalten / Hilft, nach Aufregungen ruhig zu werden, empfohlen bei Schwäche- und Müdigkeitsgefühl, hilft, zu entspannen.
* Zusatz: Diese Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.
Drogen
Arzneimittel-Indikationen
Gesundheitsbezogene Angaben zu NEM
gemäß Vorschlägen der Firmen
well-established use (WEU)
traditional use
Rhei radix
(Rhabarberwurzeln)
HMPC:
Pflanzliches Arzneimittel zur kurzzeitigen Verwendung im Falle gelegentlicher Verstopfung.
Kommission E:

Bei allen Erkrankungen, bei denen eine leichte Defäkation mit weichem Stuhl erwünscht ist, z. B. Analfissuren, Hämorrhoiden, nach rektal-analen operativen Eingriffen. Als Gerbstoffdroge bei Magen- und Darmkatarrhen in geringerer Dosierung indiziert.
Nicht zugelassen für den Verkehr außerhalb der Apotheke!
Keine
Trägt zur Darmpassage und Darmfunktion bei / Unterstützt eine gute Darmfunktion / Für intestinales Wohlbefinden.
Salicis cortex

(Weidenrinde)
HMPC:
Pflanzliches Arzneimittel zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung von Kreuzschmerzen.
Kommission E:
Fieberhafte Erkrankungen, rheumatische Beschwerden, Kopfschmerzen.
HMPC:
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel für die symptomatische Linderung von
a) leichten Gelenkschmerzen
b) Fieber im Rahmen einer Erkältung
c) Kopfschmerzen.
Das Produkt ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Verwendung in dem angegebenen Anwendungsgebiet ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung.
§ 109a:
In Kombinationen: zur Besserung des Befindens bei rheumatischen Beschwerden.*
Für gesunde Gelenke / Trägt zu gesunden Muskeln und Gelenken bei.
Hat den Körper stärkende und wiederherstellende Eigenschaften.
Valerianae radix
(Baldrianwurzeln)
HMPC:
Pflanzliches Arzneimittel zur Linderung milder nervöser Anspannung und Schlafstörungen (nicht-organische Schlaflosigkeit gemäß ICD-10, F51.0).
Kommission E:

Unruhezustände, nervös bedingte Einschlafstörungen.
HMPC:
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Unterstützung geistiger Entspannung und zur Unterstützung eines natürlichen Schlafes.*
§ 109a:
Zur Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung.*
Hilft, einen normalen Schlaf aufrechtzuerhalten.
Unterstützt das Wohlbefinden bei Anspannung und Stress.
Unterstützt die Ruhe, bei Reizbarkeit. Hilft, ruhig den Stress eines geschäftigen Lebensstils zu bestehen.
Trägt zur Erholung des physischen und psychischen Wohlbefindens bei.
Für die Herzgesundheit. Stärkt die Blutgefäße. Erhöht die Elastizität und Stärke der Blutgefäße und Kapillarwände. Normalisiert den Blutdruck.
Verringert Störungen und Spasmen des Verdauungssystems. Verstärkt die Aktivität des Verdauungssystems.
* Zusatz: Diese Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.

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