Recht

"Verhaltensbedingte" Kündigung

Fehler im Job? Fast immer muss erst abgemahnt werden

(bü). Das Gesetz kennt drei Arten von Kündigungen, die ein Arbeitgeber aussprechen kann: Die betrieblich bedingte (etwa wegen Auftragsmangel), die persönlich bedingte (zum Beispiel wegen häufiger Krankheitszeiten) und die verhaltensbedingte Kündigung.

Die verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhalten hat. Und das nicht in einem Bagatellfall (es sei denn, er wiederhole sich oft), sondern wenn der Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber nicht mehr hinnehmbar ist. Und das setzt voraus, dass der Mitarbeiter, dem er Fehlverhalten vorwirft, zuvor darauf aufmerksam gemacht wurde, worin der Fehler besteht – und dass er ihn abstellen soll.

Diese Aufforderung, etwas abzustellen – etwa nicht mehr zu spät am Arbeitsplatz zu erscheinen –, geschieht in Form einer "Abmahnung", nachdem der Arbeitgeber meistens zuvor die mildere Variante, die "Ermahnung" gewählt haben dürfte. In der Abmahnung müsste dann, soll sie einer "gelben Karte" entsprechen, konkret angegeben sein, was der Arbeitgeber zu tun gedenkt, wenn sie nicht fruchtet, etwa die Versetzung in eine andere Abteilung. Die Regel dürfte sein, dass für den Fall der Nichtbeachtung angedroht wird, das Arbeitsverhältnis aufzukündigen.

Aus dem Leben gegriffen

Die Arbeitsgerichte haben schon in zahlreichen Fällen darüber zu entscheiden gehabt, ob eine Kündigung, die wegen Fehlverhaltens ausgesprochen wurde, berechtigt war. Die darüber zu führende Liste ist (fast) unendlich, weil die Lebenssachverhalte so verschieden sind. Hier Beispiele aus der neueren Rechtsprechung:

  • Erscheint ein Arbeitnehmer mehrfach mit zum Teil mehrstündiger Verspätung am Arbeitsplatz und helfen auch eine Ermahnung sowie eine Abmahnung nicht, so kann der Arbeitgeber kündigen. (LAG Köln, 5 Sa 746/08)

  • Versäumt es ein Arbeitnehmer, der bereits einige Zeit arbeitsunfähig krank ist, trotz Erinnerung und Abmahnung mehrfach, seinen Arbeitgeber über die weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu informieren, so darf ihm gekündigt werden. (Hessisches LAG, 17 Sa 1174/07)

  • Hat ein Arbeitnehmer sich standhaft geweigert, Überstunden zu leisten, obwohl er vertraglich dazu verpflichtet war, so kann ihm gekündigt werden. (LAG Nürnberg, 7 Sa 79/06)

  • Einem Arbeitnehmer, dem ein dienstlicher Computer zur Verfügung steht, kann fristlos gekündigt werden, wenn sich herausstellt, dass er häufig Internetseiten mit vorwiegend erotischem oder pornografischem Inhalt aufgerufen und Bilddateien mit entsprechendem Inhalt abgespeichert und die in dieser Zeit liegen gebliebene Arbeit per Überstunden bezahlt nachgeholt hat. (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 200/06)

  • Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so kann dies eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen. (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 21/05)

  • Hat ein Arbeitnehmer innerhalb eines knappen Jahres drei Abmahnungen vom Arbeitgeber erhalten, weil er sich jeweils erheblich zu spät "krank gemeldet" hat, so kann ihm verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn er ein viertes Mal am Morgen nicht zum Dienst er-scheint und sich erneut erst mittags abmeldet. (Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Sa 991/05)

  • Bedroht ein Bauarbeiter seinen Vorgesetzten "völlig unmotiviert und nicht nachvollziehbar" unter anderem mit den Worten "Ich haue dir was vor’n Kopf", so kann ihm aus verhaltensbedingten Gründen auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. (LAG Hamm, 16 Sa 1126/02)

  • Hat ein psychisch kranker Arbeitnehmer bereits einen Kollegen schwer verletzt und kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt, so kann ihm aus verhaltensbedingten Gründen fristlos gekündigt werden. (LAG Köln, 6 Sa 1334/01)

Das könnte Sie auch interessieren

Fehler können teuer werden!

Die Abmahnung des Arbeitnehmers

Worauf die Arbeitsgerichte achten

Die häufigsten Irrtümer bei der Kündigung

Die Hürden für den sofortigen Rausschmiss sind zwar hoch, doch bei schwerem Vertrauensbruch kann fristlos gekündigt werden

Ein „betrogener“ Tag kann reichen ...

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Thema „Krankschreibung“ sonst noch beachten müssen

Erst den Chef informieren, dann zum Arzt

Auch eine Kündigung ohne Abmahnung ist möglich

Wenn der Fauxpas zu groß ist

Wenn Hexenschuss & Co. ans Bett fesseln

Krank zur Arbeit?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.