Gesundheitspolitik

Kassenbeiträge werden besser absetzbar

Berlin (ks). Ab 1. Januar 2010 sollen Versicherte ihre Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung in einem größeren Umfang als bisher steuerlich absetzen können. Dafür soll das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz sorgen, dessen Entwurf das Bundeskabinett am 18. Februar beschlossen hat. Die Bürger sollen so um rund 9,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.

Künftig werden alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Das Gesetz wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr entschieden hatte, dass Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht im ausreichenden Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, will die Bundesregierung noch weiter gehen und gesetzlich Versicherte gleichermaßen steuerlich entlasten. Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren.

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