Gesundheitspolitik

Kabinett beschließt AMG-Novelle

Berlin (ks). Das Bundeskabinett hat am 18. Februar grünes Licht für den Entwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gegeben. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Anpassung des Arzneimittelgesetzes an die europäischen Verordnungen über Kinderarzneimittel und neuartige Therapien sowie an Erfahrungen aus dem Vollzug. Damit verbunden werden Änderungen in anderen Rechtsvorschriften, etwa dem Betäubungsmittelgesetz, dem Transfusionsgesetz, der Verordnung über homöopathische Arzneimittel und dem Sozialgesetzbuch V. Im Falle der Verordnung über Kinderarzneimittel sind insbesondere Sanktionsvorschriften und Klarstellungen hinsichtlich der Kennzeichnung vorgesehen. So wird ein Pharmahersteller künftig geahndet, wenn er bei einem Arzneimittel, das nachträglich auch mit einer pädiatrischen Indikation zugelassen wurde, eine solche Indikation nicht angibt.

Eine weitere Änderung sieht vor, dass zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung Pharmaunternehmen und Großhändler künftig in den öffentlichen Versorgungsauftrag einbezogen sind. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der Großhandel einen Belieferungsanspruch gegenüber der Industrie. Außerdem sollen die Großhandelsspannen per Verordnung neu gestaltet werden.

Voraussichtlich soll das als besonders eilbedürftig deklarierte und nicht zustimmungsbedürftige Gesetz am 19. oder 20. März in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 3. April geplant, die Anhörung im Gesundheitsausschuss für den 6. Mai.

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