Gesundheitspolitik

AOK-Rabattverträge im Endspurt

Nachprüfungsverfahren in der heißen Phase

Berlin (ks). Noch hält sich die AOK bedeckt – doch die Chance, dass ihre dritte Ausschreibungsrunde für Arzneimittel-Rabattverträge auch vor den Gerichten Bestand hat, wird von Beobachtern wie Beteiligten als gut eingeschätzt. Derzeit finden eine Reihe von Verhandlungen vor der Vergabekammer des Bundes statt. In einem ersten Verfahren wurde der Nachprüfungsantrag eines Herstellers bereits abgelehnt. Die Entscheidungsgründe stehen jedoch noch aus.

Die Generika-Industrie ist gespalten: Ein Großteil der Firmen sieht sich abgeschlagen im Kampf um die Rabattverträge mit den Ortskrankenkassen. Einige Hersteller können sich dagegen freuen, AOK-Versicherte in den kommenden zwei Jahren exklusiv bedienen zu dürfen. Auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: Selbst in der Industrie erwartet man kaum noch, dass die jüngste Ausschreibungsrunde zu stoppen ist. Vieles spricht dafür, dass die Anwälte der AOK sich diesmal erfolgreich bemüht haben, die Ausschreibung wasserdicht zu gestalten. Zeitlich wird es allerdings eng. Wenn die Entscheidungsgründe der Vergabekammer vorliegen, beginnt eine zweiwöchige Beschwerdefrist zu laufen. Es ist davon auszugehen, dass es zu einem Beschwerdeverfahren vor dem zuständigen Landessozialgericht kommen wird. Möglicherweise kann der Starttermin zum 1. März doch nicht eingehalten werden. Zwar bemüht sich die AOK, ihre Zuschläge schon vor dem Abschluss der Nachprüfung erteilen zu dürfen – doch ob diesem Antrag stattgegeben wird, ist unklar.

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