Recht

Schmerzmittel-Abhängigkeit nicht dem Doktor anlasten

(bü). Hat ein Arzt einer Patientin über Jahre hinweg Schmerzmittel mit bestimmten Wirkstoffen verordnet, weist er sie jedoch mehrfach darauf hin, dass die Wirkstoffe abhängig machen können, so hat er damit seine Pflicht erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn er der Frau versehentlich eine größere Ration verschrieben hat, die angeblich für den bevorstehenden Urlaub benötigt wurde. Ist die Patientin tatsächlich süchtig geworden, so ist dem Arzt allerdings kein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen, wenn die Frau diesen Nachweis schuldig bleibt.

(Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 1523/06)

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