Recht

Ein Ärzte-"Zentrum" muss nicht der Mittelpunkt der Welt sein

(bü). Betreiben zwei oder mehr Ärzte eine gemeinsame Arztpraxis unter der Bezeichnung "Zentrum", so verstößt dies nicht gegen das berufsrechtliche Wettbewerbsverbot für Ärzte, entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Dies gelte selbst dann, wenn der Bezeichnung "Zentrum" ein Ort beigefügt ist. Hierdurch werde bei potenziellen Patienten nicht der Eindruck erweckt, es seien sämtliche ortsansässigen Ärzte derselben Fachrichtung in einer zentralen Einrichtung zusammengeschlossen. Ein solches Missverständnis werde insbesondere verhindert, wenn die Praxisbezeichnung – wie hier – die Angabe der vollständigen Namen der jeweils tätigen Ärzte enthalte. (Hier ging es um ein "Hausarztzentrum", das von zwei Fachärzten für Allgemeinmedizin betrieben wurde.

(Az.: 6t E 429/08)

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