Gesundheitspolitik

Modedroge "Spice" ab sofort verboten

Bundesgesundheitsministerium erlässt Eilverordnung

Berlin (ks). Seit dem 22. Januar sind die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP-47,497 und JWH-018 verboten. Per Eilverordnung hat sie das Bundesgesundheitsministerium dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Besitz und Handel untersagt. Die ABDA begrüßte das Verbot.

Wie das Ministerium mitteilte, haben gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener "Spice"-Proben gezeigt, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497" ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid "JWH-018" eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC.

Schmidt und Bätzing warnen vor Verharmlosung

"Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Ein rasches Verbot sei die sinnvollste Maßnahme, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Deshalb sei es wichtig, sofort zu handeln. Die nun erlassene Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr. Sie soll aber innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, betonte, der Nachweis sei erbracht, "dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist". Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe seien völlig unterschiedlich, jeder Konsum damit höchst riskant. "Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach der Modedroge ‚Spice‘ stark zurückgehen wird", sagte Bätzing.

Spice-Mischungen auch nach dem AMG verboten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen ("SMOKE Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

BAK: Lob ans Ministerium

Die Apothekerschaft begrüßte das Verbot: "Wir freuen uns, dass die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing und die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt so schnell gehandelt haben. Das zeigt, dass der Verbraucherschutz in Deutschland funktioniert", sagte der Präsident der Bundesapothekerkammer Ulrich Krötsch.

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