Häusliches Arbeitszimmer: Gesetz löst beim BFH "ernstliche Zweifel"

(bü). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem Lehrerehepaar die Eintragung eines Freibetrages auf seine Lohnsteuerkarten für die Nutzung ihres häuslichen Arbeitszimmers bewilligt, den das Finanzamt mit Blick auf den – seit 2007 eindeutig entgegen stehenden – Wortlaut des Gesetzes verweigert hatte. Das höchste Finanzgericht hat "ernsthafte Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots, sich jedoch noch nicht dazu endgültig geäußert und insoweit auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren verwiesen. Die Lehrer hätten zwar nicht, wie vom Gesetz gefordert, den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit in ihrem häuslichen Arbeitszimmer; an ihrer Schule verfügten sie aber nicht über einen ständigen Arbeitsplatz. (Der BFH stellte ausdrücklich fest, dass seine Entscheidung kein Präjudiz für die Hauptsache sei.)

(Az.: VI B 69/09)

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