Gesundheitspolitik

Omeprazol und Sumatriptan bald ohne Rezept?

BfArM-Experten empfehlen Freistellung

Berlin (ks). Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich vergangene Woche dafür ausgesprochen, Omeprazol unter bestimmten Voraussetzungen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Auch einer Freistellung des Migränemittels Sumatriptan stimmten die Sachverständigen zu. Die Beschlüsse des Ausschusses sind allerdings lediglich Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Der verordnungsintensive Protonenpumpenhemmer Omeprazol sollte dem Ausschuss zufolge verschreibungsfrei erhältlich sein, wenn er zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen, in einer Einzel- und Tageshöchstdosis von 20 mg sowie in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff (und bei Einhaltung bestimmter Formulierungen in der Produktinformation) zum Einsatz kommt.

Dem Antrag auf Entlassung von Sumatriptan aus der Verschreibungspflicht wurde unter der Bedingung zugestimmt, dass es zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal zwei Tabletten Sumatriptan 50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit und ohne Aura bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren bestimmt ist.

BAH begrüßt Empfehlung

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte die Empfehlungen des Ausschusses. Es sei davon auszugehen, dass das BMG diese im Rahmen einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) umsetzt. Mit einem Inkrafttreten der Änderungsverordnung sei voraussichtlich zum 1. Juli 2009 zu rechnen.

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