Recht

Versandkosten nicht ans Ende einer Website

(bü). Wird im Internetversandhandel der Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und dass Versandkosten hinzukommen, ohne Zuordnung zu den Warenangeboten (etwa durch Sternchen oder einen Link) nur am unteren Ende der Internetseite gegeben, sind die Angaben nicht "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar". Das gilt, wenn sie nur beim Herabscrollen zum Seitenende sichtbar sind. Der Nutzer wird, bevor er bestellt, "nicht notwendigerweise zu diesem Hinweis geführt". Damit hänge es vom Zufall ab, "ob einem Interessenten der an der Fußzeile der Bildschirmdarstellung angebrachte Hinweis zur Kenntnis gelangt oder nicht".

(Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3 U 225/07)

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