Kassenabschlag: Schiedsverfahren ist eingeleitet

Anstoß durch den DAV

Berlin (ks). Nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband in ihren letztjährigen Verhandlungen zur Anpassung des Apothekenabschlags nach § 130 SGB V nicht einigen konnten, war bereits seit Längerem klar, dass die Angelegenheit in einem Schiedsverfahren geklärt werden soll. Nun hat der DAV eine Stellungnahme abgegeben und das Verfahren damit offiziell eingeleitet.

Als Nächstes ist der GKV-Spitzenverband am Zuge, der ebenfalls eine Stellungnahme abgeben soll. Ein erster Erörterungstermin ist für den 19. Oktober angesetzt. Welche Forderungen beide Seiten stellen werden, ist noch unklar. Die vor gut einem Jahr ins Spiel gebrachte Absenkung des Abschlags von derzeit 2,30 Euro auf 1,70 Euro wird von Kassenseite jedenfalls nicht als gangbar betrachtet. Der Abschlag, der ursprünglich zwei Euro betrug, ist nach den Vorgaben des § 130 1a SGB V von DAV und GKV-Spitzenverband – den Vertragspartnern des Rahmevertrages – regelmäßig "so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung".

Letzte Anpassung 2007

Die letzte Anpassung hatte im Jahr 2007 stattgefunden. Damals war der Abschlag zugunsten der Krankenkassen auf die nunmehr gültigen 2,30 Euro erhöht worden. Bei der nächsten Anpassung hoffen die Apotheker, dass auch ihre Leistungen, die sie im Rahmen der neuen Rabattverträge erbracht haben, Berücksichtigung finden.

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