Für Arzneimittelsicherheit, gegen Bürokratie

Wunschliste der Arzneimittel-Hersteller

BONN (diz). Für einen funktionierenden modernen Arzneimittelmarkt der Zukunft sind nach Ansicht des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) einige Korrekturen notwendig. Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann stellte auf der 55. BAH-Jahresversammlung am 16. September die Wunschliste für die gewünschten Änderungen vor. Zentrales Anliegen sind der Bürokratieabbau und vernünftige Regelungen zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit. Der historische Ort, an dem die Jahresversammlung stattfand, nämlich das Bonner Wasserwerk (von 1986 bis 1992 Tagungsort des Bundestages) sollte den Forderungen Nachdruck verleihen.

Scharf kritisierte Hoffmann die Rabattverträge: sie sind ein untaugliches Instrument, um Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelmarkt abzuschöpfen. Solche wettbewerblichen Einzelelemente führten nicht zu mehr Wettbewerb, sondern zu Verzerrungen im Markt. Hoffmann wies in diesem Zusammenhang auf die vom BAH im vergangenen Jahr vorgebrachten Alternativen zu den Rabattverträgen hin (AZ 2008, Nr. 40). Danach sollen auch Generika einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen und anschließend ein zentraler Erstattungsbetrag für sie ermittelt werden.

Die Aut-idem-Substitution, so merkte der BAH-Vorsitzende an, dürfe nicht zur Spielwiese einseitiger Interpretationen zugunsten der Kassen werden. Ein Austausch der Präparate sollte nur dann möglich sein, wenn das abgegebene Arzneimittel auch für die jeweiligen Anwendungsgebiete des ausgetauschten Arzneimittels zugelassen ist.

EuGH-Urteil wird begrüßt

Hoffmann stellte klar heraus, dass sich der BAH auch in Zukunft zu einem partnerschaftlichen Miteinander im Markt mit Apothekern und Großhändlern bekennt. Das EuGH-Urteil zum Fremd- und Mehrbesitzverbot begrüße man, es sei aber kein Ruhekissen für die Apotheker. Ein deutliches Votum auch für die Apothekenpflicht: nach der EuGH-Entscheidung dürfe es zu keiner Produktverlagerung bisher apothekenpflichtiger Arzneimittel in andere Vertriebskanäle kommen.

Eine Neuregelung der Großhandelshonorierung ist für den BAH grundsätzlich möglich, die Politik sollte aber Regelungen dazu vorlegen.

Die Arzneimittelsicherheit soll ausgebaut werden, aber nur dort wo es tatsächliche Risiken gibt, so der BAH-Vorsitzende. Es sind nach Ansicht der Arzneimittelhersteller demnach keine besonderen Sicherheitsauflagen für rezeptfreie Arzneimittel gegen Fälschungen notwendig.

Die Switches – unter Switch versteht man die Entlassung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in den nichtverschreibungspflichtigen Markt – werden von den Arzneimittelherstellern prinzipiell begrüßt, sie haben sich als sicher herausgestellt und stärken die Eigenverantwortung der Bürger.

Mit Blick auf Europa sprach sich Hoffmann für ein effektives inhaltliches Anerkennungsverfahren von Arzneimittelzulassungen aus. Europäische Monographien einschließlich Qualitätsdossier sollten von allen nationalen Zulassungsbehörden anerkannt werden, ebenso sollte es eine automatische Anerkennung von Zulassungsentscheidungen anderer nationaler Zulassungsbehörden geben. Zu den Hausaufgaben des BAH gehört es auch, darauf hinzuwirken, dass Zulassungszeiten für Arzneimittel reduziert werden. Und schließlich: Auch der BAH spricht sich für eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf den reduzierten Satz aus.

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