Neue Grippe: Impfung per Verordnung geregelt

Kabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

BERLIN (tw). Die Impfung gegen die Neue Grippe (sogenannte Schweinegrippe) wird für jeden Versicherten, der eine Immunisierung wünscht, von der Krankenkasse bezahlt. Festgelegt ist diese Leistungspflicht in einer "Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1)", der das Bundeskabinett am 19. August zugestimmt hat. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung habe sich zu einer Übernahme der Kosten bereit erklärt, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Bekanntgabe der Beschlüsse in Berlin erklärte.

"Der beste Schutz vor Influenza bleibt die Impfung", erläuterte Schmidt. Bislang seien in Deutschland bis zum 18. August rund 12.500 Fälle der neuen Influenza A (H1N1) registriert worden, täglich kämen derzeit zwischen 300 und 500 Neuerkrankungen hinzu. Zwar würden die Infektionen in Deutschland bislang überwiegend milde verlaufen, mit einer Zunahme der Fallzahlen sei aber auch hier mit dem Auftreten schwerer Verläufe und mit Todesfällen zu rechnen. Es sei deshalb erklärtes Ziel der Regierung, Vorsorge zu treffen und jedem, der sich impfen lassen möchte, die Immunisierung zu ermöglichen.

Die Bundesgesundheitsministerin warb noch einmal ausdrücklich dafür, dass mit der Verfügbarkeit des Impfstoffes Ende September bis Anfang Oktober wie geplant zunächst die Risikogruppen geimpft werden. Dazu gehören Chroniker und Schwangere, aber auch besonders exponiertes Schlüsselpersonal wie Gesundheitsberufler, Feuerwehrleute, Polizisten und andere, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Gesundheitswesens notwendig seien. Zwar würden Menschen, die zu große Angst hätten und sich unbedingt so rasch wie möglich impfen lassen wollten, nicht abgewiesen, die Ministerin appellierte in diesem Zusammenhang aber an die Vernunft der Bevölkerung.

Durchführung und Organisation der Impfung sei Aufgabe der Länder, welche die Einzelheiten mit den Kassen in sogenannten Impfvereinbarungen aushandeln würden. In der Verordnung sei ein Orientierungswert für die Impfvereinbarungen der Kassen in Höhe von 28 Euro pro Impfling festgelegt. Diese Kostenbegrenzung soll zum einen gewährleisten, dass es im Falle der Neue-Grippe-Impfung keinerlei Wettbewerb gibt, zum anderen sollen die pauschalierten Zahlungen ein unbürokratisches Vorgehen ermöglichen.

5 Euro für die Dienstleistung

"Es ist die größte Impfaktion in der Geschichte der Bundesrepublik", mahnte Schmidt in Berlin. Deshalb sei es unerlässlich, die Abläufe zu vereinfachen, um damit nicht nur eine reibungslose und schnelle Durchführung zu gewährleisten sondern gleichzeitig auch die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die vorgesehene Pauschale solle die gesamten Kosten der zweimaligen Impfung abdecken und sei, so die Ministerin, für eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung ausreichend. Gefragt, ob sich angesichts dieser geringen Entlohnung nicht möglicherweise einzelne Mediziner weigern würden, die Impfung durchzuführen, gab sich Ulla Schmidt gelassen: "Für die Dienstleistung sind in der Pauschale fünf Euro vorgesehen. Jetzt überlegen Sie mal, wie viele Impfungen man in einer Impfsprechstunde stündlich durchführen kann – das lohnt sich!"

Für die Kassen ergeben sich nach derzeitigen Berechnungen Mehrausgaben von insgesamt rund einer Milliarde Euro – davon werden voraussichtlich 600 Millionen in 2009 benötigt, die restliche Summe erst im nächsten Jahr. Sollten mehr als 50 Prozent der Versicherten geimpft werden wollen, wird der Staat die Finanzierung mit Steuergeldern sicherstellen. Mit den Krankenkassen bestünde Schmidt zufolge Einvernehmen, dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge für die Versicherten nicht erforderlich sind. Es gäbe genug Überschüsse, welche diese Summe decken könnten. Sollte dennoch eine Kasse die Mehrausgaben nicht finanzieren können, so läge es nicht an der Impfung sondern an der allgemeinen Finanzsituation der Kasse.

Zusatzbeiträge bei der GBK

Angesichts der am 18. August bekannt gewordenen Ankündigung der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK), aufgrund der Mehrkosten durch die Impfung Zusatzbeiträge erheben zu müssen, wies die Ministerin entschieden darauf hin, dass es sich um einen absoluten Einzelfall handele. In derartigen Fällen von finanzieller Schieflage bei einer Krankenkasse seien nicht Zusatzbeiträge sondern eine Fusion die richtige Lösung. Sie hätte sich, so Ulla Schmidt weiter, für die kleine Kölner Kasse, die schon lange vor der Pandemie finanziell ins Trudeln geraten sei, eine Rettung durch das Zusammengehen mit einer größeren Kasse gewünscht und vielleicht würde sich jetzt ja ein passender Partner finden: "Das Potenzial bei den Fusionen ist noch lange nicht ausgeschöpft – damit können Zusatzbeiträge auch längerfristig vermieden werden."

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