Kasse darf nicht für ausländische Versandapotheke werben

(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse (hier eine BKK) darf nicht für eine niederländische Versandapotheke werben. Ein in einem Rundschreiben an die Versicherten beworbenes Bonusversprechen verstoße gegen die geltenden Arzneimittelverträge, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. (Hier hatte die BKK an ihre Mitglieder Werbebroschüren einer Versandapotheke verschickt und einen persönlichen Bonus beim Kauf von Medikamenten versprochen. Ein ansässiger Apotheker hat dagegen erfolgreich geklagt.)

(Az.: L 5 AS 57/09 B ER)

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