Recht

Werden 21 Eizellen gewonnen, dürfen sie alle befruchtet werden

(bü). Ein privat Krankenversicherter, der auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen kann, hat Anspruch darauf, dass seine Gesellschaft die für die Befruchtung von 21 gewonnenen Eizellen seiner Frau angefallenen Kosten zu übernehmen und braucht sich nicht darauf verweisen zu lassen, dass für den Eintritt einer Schwangerschaft maximal sechs Eizellen notwendig seien. Das Landgericht Köln entschied, dass nach wissenschaftlichen Untersuchungen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau schwanger wird, mit der Zahl der künstlich befruchteten Eizellen steigt. Zehn bis 15 befruchtete Zellen seien schon "zur optimalen Erreichung einer Schwangerschaft" für erforderlich gehalten worden. Die Beschränkung auf sechs Eizellen sei demnach rein willkürlich. (Die Ehefrau bekam übrigens Zwillinge.)

(Az.: 23 O 51/08)

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