Wirtschaft

Ab Juli 2009: Vierfach gute Nachrichten für Rentner

Höhere Hinzuverdienst-Grenzen für Witwen und Witwer

(bü). Es sieht fast so aus, als ob ab Juli 2009 über Rentner ein Geldregen herniedergeht: mehr Rente, niedrigere Beiträge zur Krankenkasse, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten sowie höhere Freibeträge für Witwen und Witwer. Und es ist in der Tat die – kumuliert – beste Nachricht seit Langem für die ansonsten arg geschröpften Rentenbezieher, wobei zum Beispiel an die übergangslose Verdoppelung sowohl ihrer Krankenversicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung als auch auf Betriebsrenten zu denken ist.

Immerhin: Die Rentenerhöhung um 2,41 Prozent im Westen und 3,38 Prozent im Osten ist das Beste, was den Erwerbsgeminderten, Alten und Hinterbliebenen seit Jahren geboten wird. Vor allem Empfänger kleiner und mittlerer Beträge werden dies allerdings nicht unbedingt als das Nonplusultra ansehen: 1000 Euro Rente erhöhen sich auf 1024 (im Osten: 1034) Euro. Der auf die Erhöhung entfallende halbe Krankenversicherungsbeitrag (der immerhin zeitgleich von 7,3% auf 7,0% gesenkt wurde), schmälert den Zugewinn entsprechend. Hinzu kommen – unverändert – weitere 0,9 Prozent ohne Beteiligung der Rentenversicherung, die die Rentner berappen müssen.

Die Hinzuverdienstmöglichkeit für "vorzeitige" Rentner (sei es wegen voller Erwerbsminderung oder als Altersrentner zwischen "60" und "64") bleibt mit 400 Euro – und damit auf dem für Minijobber maßgebenden Höchstbetrag – bestehen. Zweimal im Jahr dürfen es bis zu 800 Euro Zusatzverdienst sein, ohne die Rente zu schmälern.

Bei mehr als 400 Euro Hinzuverdienst …

Sollte mehr als 400 Euro monatlich verdient werden, so wird nur noch eine Rente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 der Vollrente gezahlt – je nach Höhe des Lohnes oder Gehaltes. Das gilt für vorzeitige Altersrentner. Erwerbsminderungsrentner müssen stattdessen mit 1/4, 1/2 oder 3/4 rechnen. Aus jedem Rentenbescheid ergibt sich der rentenunschädliche individuelle Hinzuverdienst, der sich an der Höhe des vor Rentenbeginns bezogenen Gehaltes orientiert und sich während des laufenden Rentenbezuges erhöht. Der genaue Betrag ergibt sich dann aber nicht aus den jährlichen Mitteilungen über eine Rentenanpassung, sondern muss beim Rententräger erfragt werden. (Wozu unbedingt geraten werden kann, um später nicht wegen eines möglicherweise "zu hohen" Nebenverdienstes zur teilweisen Rentenrückzahlung verpflichtet zu werden).

Zum 1. Juli 2009 haben sich auch die Netto-Einkommens-Freibeträge für Bezieher von Hinterbliebenenrenten erhöht. Hier kommt es nicht auf die individuellen Verhältnisse vor Rentenbeginn an. Eine Witwe oder ein Witwer können nunmehr monatlich bis zu 718,01 Euro (im Westen) beziehungsweise 637,03 Euro (im Osten) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Pro Kind, das noch erzogen wird, steigt der Freibetrag um 152,32/135,13 Euro monatlich. Die neuen Freibeträge für Waisenrentner betragen 478,72/424,69 Euro monatlich. Übersteigendes Nettoeinkommen wird zu 40 Prozent an der Hinterbliebenenrente gekürzt. Beträgt der an sich anrechenbare Monats-Nettoverdienst einer Witwe in den alten Bundesländern zum Beispiel 1218,01 Euro, so werden von ihrer Witwenrente (1218,01 minus 718,01 Euro Freibetrag = 500 Euro, davon 40% =) nur 200 Euro abgezogen – und damit nur etwa ein Sechstel des Netto-Zusatzeinkommens.

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