Gesundheitspolitik

Rollout der eGK soll im Oktober starten

Im BMG freut man sich über das "klare Bekenntnis" der Kassen und der KV Nordrhein

BERLIN (ks). Ab dem 1. Oktober wollen die Krankenkassen in der Startregion Nordrhein mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) an Versicherte beginnen. Dies gab das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 9. Juni bekannt.

Bei einem Treffen im BMG hätten die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Krankenkassen bestätigt, dass sich der Einführungsprozess der eGK im Plan befinde, teilte das Ministerium mit. Die stationären und mobilen Lesegeräte werden bereits seit einiger Zeit Schritt für Schritt in Arztpraxen und Krankenhäusern installiert. Auch die Vorbereitungen der Kassen zur Ausgabe der eGK an ihre Versicherten laufen bereits.

"Eindeutiges Signal"

"Das klare und eindeutige Bekenntnis der Beteiligten zur planmäßigen Umsetzung gibt für die Einführung der eGK und deren Infrastruktur ein eindeutiges Signal", erklärte hierzu Staatssekretär Klaus Theo Schröder. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser in der Startregion Nordrhein könnten sich jetzt konkret darauf einstellen, dass ab Anfang Oktober Patienten mit der eGK zu ihnen kommen werden.

Der Betreiberorganisation gematik zufolge sind mittlerweile neun migrationsfähige stationäre Kartenterminals sowie drei migrationsfähige mobile Kartenterminals zugelassen. Daneben hätten vier Gesundheitskarten der "Generation 1" das notwendige Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen. Damit seien nun endgültig alle notwendigen technischen Voraussetzungen für den Basis-Rollout der eGK geschaffen.

Rückzug der Vorstände in der KV Nordrhein

Der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Leonhard Hansen und sein Vize Klaus Enderer haben vergangene Woche angekündigt, ihre Verträge fristgemäß zu kündigen. Ihre reguläre Amtszeit endet am 31. Dezember 2010. Es wurde spekuliert, dass dieser Rückzug mit den Differenzen über die eGK zusammenhänge. Laut Hansen und Enderer sind diese Meinungsunterschiede jedoch "nur vorgeschobener Anlass von Kräften, die die Geschlossenheit der Ärzteschaft zerrütten und die KV letztendlich abschaffen wollen". Sie betonten, dass die Einführung der eGK nicht in den Zuständigkeitsbereich einer KV falle, sondern ein gesetzlicher Auftrag der Krankenkassen sei. Aufgabe der KV sei es nur, durch die kostengünstige Ausstattung mit Lesegeräten die Praxen vertrags-, geschäfts- und abrechnungsfähig zu halten. "Dies haben wir getan", so die KV-Vorstände. Als Grund für ihre Kündigung nannten Hansen und Enderer das aus ihrer Sicht zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen Vorstand und einer Mehrheit der KV-Vertreterversammlung. Angesichts der schwierigen Aufgaben, die der Vorstand in den kommenden Monaten zu bewältigen habe, sei jedoch die uneingeschränkte Unterstützung durch die Vertreterversammlung unabdingbar. Zu diesen "schwierigen Aufgaben" zählen die Vorstände insbesondere die Honorarreform sowie die Selektivverträge in der hausärztlichen Versorgung.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.