Recht

Heirat verbindet auch Policen

Ja-Wort hat im Frühjahr Konjunktur

(awd/az). Im Frühjahr – und hier vor allem im Mai – geben sich traditionell die meisten Paare das berühmte Ja-Wort. Mit Frühlingsgefühlen im Bauch, bei angenehmen Temperaturen und inmitten der erwachten Natur heiratet es sich einfach herrlich. Damit der "schönste Tag im Leben" auch hält, was er verspricht, sind zahlreiche Vorbereitungen vonnöten.

"Neben der Planung der logistischen Fragen ist es im Vorfeld einer Hochzeit wichtig, auch die eher unromantische Seite zu klären. Wer seinen gemeinsamen Lebensweg auf ein finanziell geregeltes Fundament stellt, fährt unbeschwerter in die Flitterwochen und die gemeinsame Zukunft. Durch eine mögliche Verschmelzung von bestimmten Versicherungen besteht zudem Einsparpotenzial bei den Beitragszahlungen", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes.

Gemeinsamer Versicherungsschutz

Die Deutschen gelten in vielen Lebensbereichen als fleißig und pflichtbewusst – so auch im Abschließen von Versicherungsverträgen. Statistisch gesehen existieren zum Beispiel mehr Lebensversicherungen als Einwohner. So kommt es beim Zusammenziehen von zwei Menschen häufig vor, dass doppelter Versicherungsschutz besteht. Bei bestimmten Versicherungssparten kann ab diesem Zeitpunkt ein Vertrag beendet werden.

So bei der privaten Haftpflichtpolice. Es handelt sich von Gesetzeswegen generell um den jüngeren Vertrag, der dann problemlos zu kündigen ist und vom Versicherer aufgelöst wird. Bei der verbleibenden Versicherungsgesellschaft erfolgt in der Regel der kostenlose Einschluss des Partners. Doch Vorsicht bei Single-Tarifen. Diese speziellen Haftpflichtpolicen sind nicht darauf ausgelegt, weitere Personen zu versichern. Falls beide eine Single-Police besitzen, sollten sie entweder diese beibehalten oder eine neue gemeinsame Versicherung abschließen.

Zur Vertrags- und Situationsprüfung gehört auch die Versicherungssumme. Gerade ältere Policen wurden mit geringeren Summen ausgestattet, die bei heutigen teuren Schadenfällen nicht mehr ausreichen. Eine adäquate Höhe bei der privaten Haftpflichtversicherung sind mindestens drei Millionen Euro. Eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro ist mittlerweile gängig.

Bei der Hausratversicherung verhält es sich ebenfalls so, dass die ältere Police bestehen bleibt. Falls jedoch der jüngere Vertrag bessere Konditionen aufweist und weiter existieren soll, muss die gesetzliche Kündigungsfrist beim Altvertrag gewahrt werden. Durch die Verschmelzung von zwei Haushalten empfiehlt sich die Anpassung der Versicherungssumme auf die neue Wohnfläche. Wer auf Nummer sicher gehen will, versichert pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal 650 Euro. Mit dieser Vereinbarung besteht nicht die Gefahr einer Unterversicherung und damit ein guter Schutz im Fall der Fälle.

Rechtsschutzpolicen sind weniger verbreitet als Haftpflicht- und Hausratversicherungen. Hier bringt häufig nur ein Partner einen Vertrag in die Ehe. Ein Einschluss des Partners ohne Zusatzbeitrag ist dabei gängig. Die Versicherungsgesellschaft ist über die Eheschließung und die damit gewünschte Einbindung mit der Bitte um Bestätigung schriftlich zu informieren. Diese Vorgehensweise ist auch bei der Haftpflichtpolice sinnvoll, wenngleich nicht zwingend vorgeschrieben, da Familienmitglieder im selben Haushalt meist automatisch mitversichert sind.

Bezugsberechtigung nicht vergessen

"Sämtliche Versicherungsverträge sollten einer Prüfung unterzogen werden. Ob Kfz-Policen, die immens wichtige Krankenversicherung, Unfall- oder Berufsunfähigkeitspolicen. Denn in jedem Vertrag kann es Handlungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten geben. Und das nicht nur in den vordergründigen Vertragsmodalitäten, sondern auch in der wichtigen Bezugsberechtigung, die nur allzu gerne in Vergessenheit gerät", so der Versicherungsexperte. Mit der Heirat steht die Absicherung des Partners und eventueller Kinder im Vordergrund. Zuvor war bei der Lebensversicherung vielleicht ein Eltern- oder Geschwisterteil im Todesfall bezugsberechtigt. Diese Änderung ist problemlos möglich und mit einem kurzen Schreiben erledigt. Nur falls es sich um ein unwiderrufliches Bezugsrechts handelt, kann es problematisch werden. Denn dann muss der bisherige Nutznießer sein Einverständnis erklären. Wird es nicht erteilt, hilft nur eine Auflösung beziehungsweise Stilllegung des Vertrages weiter und ein Neuabschluss wird erforderlich.

Als Resümee für den Versicherungs-Check-up bleibt festzustellen:

1. Überversicherung durch doppelte Verträge vermeiden und darüber Kosten einsparen.

2. bestehende Policen optimieren und auf die neue Lebenssituation anpassen.

3. Änderungen von Bezugsberechtigten nicht vergessen.

Wer diese Punkte berücksichtigt, sorgt für klare Verhältnisse. Und vielleicht ermöglicht eine Beitragseinsparung einen schönen Ausflug oder einen Veranstaltungsbesuch mehr in den Flitterwochen!

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