Recht

Risikovorsorge für Reiseweltmeister

Behandlung im Ausland kann teuer werden

(awd/az). Wenn schon nicht im Lieblingssport Fußball, so hat Deutschland zumindest im Lieblingshobby Reisen ein Abonnement auf den Weltmeistertitel. Dem Alltag entfliehen, aktive oder passive Erholung genießen – das verwirklichen die meisten Bundesbürger mindestens ein Mal im Jahr und viele auch zwei bis drei Mal. Und obwohl inländische Reiseziele an Beliebtheit gewinnen, stehen Auslandsreisen nach wie vor hoch im Kurs. Die einen fahren mit Sack und Pack in europäische Nachbarländer, die anderen fliegen rund um den Globus und erkunden fremde Kontinente.

"Beiden Gruppen ist gemein, dass sie keinesfalls ohne Auslandsreise-Krankenschutz aufbrechen sollten. Denn in Europa sind Standards für gesetzlich Krankenversicherte oft niedriger und Mehrkosten entstehen schnell. Außerhalb des Alten Kontinents besteht mit den meisten Staaten kein Sozialversicherungsabkommen, so dass Kosten von der eigenen Krankenkasse nicht übernommen werden. Und der häufig teure Krankenrücktransport aus dem gesamten Ausland ist völlig aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen entfallen", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).

Schutz während der Reise

Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet viel für relativ wenig Geld. Das klingt eigentlich zu schön um wahr zu sein. Doch es stimmt und ist keine abgedroschene Werbeaussage. Einzelpersonen zahlen je nach Anbieter rund zehn Euro für eine Jahrespolice und Familienversicherungen kosten meist zwischen 15 und 30 Euro. Lediglich für Senioren oder chronisch Kranke kann es teurer sein. Im Schutz sind sämtliche Auslandsreisen inbegriffen, die nicht länger als sechs Wochen dauern. Bei manchen Versicherern kann diese Frist auch länger sein. Prinzipiell gilt bei Auslandsreise-Krankenpolicen: Die Vertragsbedingungen sollten über die Wahl des Anbieters entscheiden und nicht der Preis.

Ein Beispiel ist der Krankenrücktransport in die Heimat. Dieser wird häufig nur dann bezahlt, wenn er aus medizinischen Gründen nötig ist. Das kommt eher selten vor. Die für einen Patienten bessere Vertragsformulierung lautet: Rücktransport möglich, sobald er sinnvoll oder vertretbar ist. Mit diesem erhöhten Ermessensspielraum ist eine frühere Rückkehr nach Deutschland wahrscheinlicher. Und es liegt in der Natur der Sache, dass man im Krankheitsfall die heimischen Gefilde bevorzugt. So bezahlen mittlerweile einige Anbieter den Rücktransport, wenn eine Behandlung im Spital von mindestens zwei Wochen zu erwarten ist.

Weitere Leistungsmerkmale der Auslandsreise-Krankenpolice sind zum Beispiel die ambulante ärztliche Behandlung, verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel und schmerzstillende Zahnbehandlungen. "Generell ist festzustellen, dass sich die Leistungskataloge in jüngerer Vergangenheit stetig verbessert haben. Da sich die Jahrespolicen immer automatisch um zwölf Monate zu den gleichen Bedingungen verlängern, empfiehlt sich eine Prüfung des aktuellen Vertrags. Eine Kündigung und der Neuabschluss zu verbesserten Leistungen oder die Umstellung beim gleichen Anbieter in den aktualisierten Tarif ist empfehlenswert", so der AWD-Versicherungsexperte.

Schutz vor der Reise

Rund um die schönsten Wochen des Jahres gibt es zahlreiche Versicherungsangebote. Nicht alle sind generell nötig, da diverse Leistungen schon in bestehenden Policen abgesichert sind oder zu gering ausfallen. Neben dem Krankenschutz ist die Reiserücktrittpolice wichtig. Denn je kurzfristiger vor einer gebuchten Reise die Stornierung erfolgt, desto höher die Kosten bis hin zum kompletten Reisepreis. Und da der Sommerurlaub gerne bereits im Winter oder Frühjahr gebucht wird, sind die Risiken zum Reisezeitpunkt nicht abzusehen. Krankheit oder Unfall sind die häufigsten Ursachen für den Rücktritt. Besonders Familien mit kleinen Kindern oder älteren Mitreisenden sollten nicht auf diese Police verzichten. Der Versicherungsschutz greift auch bei einem Todesfall in der Familie oder bei einem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust eines Reiseteilnehmers.

Die Versicherungsgesellschaft begnügt sich selbstverständlich nicht mit der einfachen Angabe des Rücktrittgrunds. Bei Krankheit oder Unfall muss ein ärztliches Attest die Reiseunfähigkeit bestätigen, damit eine Kostenübernahme erfolgt. Auch bei anderen Gründen bedarf es eines Schriftstücks – zum Beispiel das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber. Ergänzend zu dieser Police ist die weniger bekannte Reiseabbruchversicherung eine Option. Sie greift unmittelbar nach Urlaubsantritt, also bei Flugreisen bereits mit der Abfahrt zum Flughafen. Erkrankt ein Teilnehmer während der Reise, übernimmt diese Police die Rückreisekosten und bezahlt die nicht genutzten Leistungen durch den Abbruch zurück. Diese Police ist bei Reisen mit teuren Flügen und hohen Hotelkosten eine Überlegung wert.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.