Recht

Auch Rentner müssen Zuzahlungen leisten

(bü). Ein Rentner-Ehepaar kann sich nicht gegen die 2004 eingeführte "persönliche Belastungsgrenze" bei der Zuzahlung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (beispielsweise zu Heilmitteln und stationären Maßnahmen) wehren. Dass es diese Zuzahlungen "früher nicht gegeben hat", spiele keine Rolle, so das Hessische Landessozialgericht. Auch die Tatsache, dass die Zuzahlung – normalerweise beträgt die Belastungsgrenze dafür 2 Prozent, für chronisch Kranke 1 Prozent – von der Brutto-Jahresrente berechnet wird, sei rechtens, so das Gericht.


(Az.: L 8 KR 52/09 B ER)

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