Gesundheitspolitik

AOK begrüßt das EuGH-Urteil

Urteil hat weitreichende Bedeutung

Berlin (tw). Anders als der GKV-Spitzenverband bewertet die AOK das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot positiv. Der Richterspruch bestätige die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich der Gesundheitsversorgung. Zudem arbeiteten die Ortskrankenkassen gut mit den Apotheken zusammen und schätzten deren Beratungskompetenz.

"Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich", sagte der Pressesprecher des Bundesverbandes der AOK Udo Barske im Rahmen eines Pressegesprächs einen Tag nach der Urteilsverkündung. "Damit haben die Luxemburger Richter die Kompetenzen des nationalen Gesetzgebers in Sachen Gesundheitsversorgung bestätigt." Insofern habe das Urteil auch über die Regelung der Apothekenversorgung hinaus Bedeutung. "Der Richterspruch wird auch bei der Diskussion um die vorgesehene Patientenrichtlinie zu berücksichtigen sein und kann helfen, die Einflussnahmeversuche der EU-Kommission auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland einzudämmen", so Barske weiter.

Die AOKs arbeiten gerade bei der Umsetzung ihrer neuen Arzneimittel-Rabattverträge mit den Apotheken gut zusammen und setzen auf deren Beratungskompetenz. Das Urteil ist daher auch deshalb zu begrüßen, weil es dem deutschen Gesetzgeber die Möglichkeit lässt, eine entsprechende kompetente Beratung von Patienten durch Apotheker bundesweit zu sichern.

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