Gesundheitspolitik

Kooperationsvertrag

1 Euro pro Rabattarzneimittel

München (diz). Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die AOK Bayern haben einen neuen Kooperationsvertrag geschlossen. Apotheker, die den AOK-Versicherten bei der Abgabe eines Rabattarzneimittels beraten und ihnen die Funktion des Rabattvertrags erläutern, erhalten als Ausgleich für diese besondere Beratungsleistung einen Compliance-Bonus zwischen 65 Cent und 1 Euro pro abgegebenes Rabattarzneimittel, je nach Umsetzungsquote. Diese Kooperation soll, wie der neue BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann mitteilt, Vorteile für die AOK Bayern, die Apotheken und die AOK-Versicherten bringen. Durch die Beratung und die Hinweise auf die Funktion des Rabattvertrages erhoffen sich die Kooperationspartner, dass beim Versicherten die Compliance und damit der Therapieerfolg gefördert wird. Der BAV bittet darum, diesen Vertrag "nach besten Kräften zu unterstützen".

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