Gesundheitspolitik

Chatzi: Bot ist befangen

(az). Die Uhr tickt: Diesen Dienstag wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob das Fremdbesitzverbot für Apotheken gegen Gemeinschaftsrecht verstößt oder nicht. Ginge es nach dem zuständigen Generalanwalt Yves Bot, hat das nationale Verbot Bestand. Jorgo Chatzimarkakis, Europaabgeordneter der FDP, bezweifelt jedoch, dass sich der fanzösische Jurist mit seinem Votum durchsetzen kann – er hält ihn für befangen.

"Yves Bot ist mit einer Apothekerin verheiratet und ihre Apotheke soll seiner Tochter überschrieben werden", so Chatzimarkakis. Diese familiären Verflechtungen habe er jedoch bewusst verschwiegen – anderenfalls hätte er den Fall überhaupt nicht übertragen bekommen. "Das Gericht wird sich überlegen, wie es damit umgeht", sagte der Europapolitiker.

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