Recht

Krankenversicherung: Verzicht auf Leistungen darf keine Prämie bringen

(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse (hier eine BKK) hat nicht das Recht, im Rahmen eines Bonusprogramms ihren Versicherten anzubieten, eine (höhere) Prämie für den Fall zu zahlen, falls sie bestimmte medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Zwar dürfe ein Bonus versprochen werden, wenn Versicherte an vorbeugenden Maßnahmen teilnehmen (wie beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen oder den Nachweis erbringen, sich gesundheitsbewusst zu verhalten). Der Verzicht auf medizinische Leistungen jedoch könne dazu führen, dass kranke Mitglieder – den Bonus vor Augen – ihre Gesundheitssituation falsch einschätzten und damit langfristig höhere Kosten verursachten. Damit wäre das Ziel verfehlt, die Gesundheitsfürsorge effizienter zu machen.

(Hessisches Landessozialgericht, L 1 KR 150/08 KL)

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