Gesundheitspolitik

DocMorris-Apotheke hätte nie eröffnet werden dürfen

Die AZ berichtete / Bild-Zeitung greift Kiefer-Arbeit auf

(az). Unter der Überschrift "Richter kritisiert DocMorris-Vergabe" greift die Saarland-Ausgabe der "Bild" vom 22. April die in der AZ 17 referierte Studie des Verwaltungsrichters Kiefer auf, die zu dem Schluss kam, dass die Betriebserlaubnis für die Saarbrücker DocMorris-Apotheke nicht rechtens war.

Nach Auffassung von Kiefer, hat der damalige Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken gegen zentrale rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, so auch gegen das Prinzip der Bundestreue, und die politische Grundentscheidung des Bundes-Gesetzgebers missachtet. Kiefer wirft dem Hecken-Ministerium die "Nichtanwendung" der Regelungen des deutschen Apothekenrechts durch das Saarländische Ministerium vor. Hecken hatte seinerzeit argumentiert, dass durch ein Fremdbesitzverbot das EU-Recht der Niederlassungsfreiheit beschränkt würde. Bild zitiert in dem Beitrag auch Hecken-Nachfolger Gerhard Vigener, der die damalige Entscheidung seines Vorgängers verteidigt: "Nach geltendem EU-Recht war im Falle DocMorris die Betriebserlaubnis zu erteilen", gibt sich Vigener noch heute überzeugt. Im Gegensatz zur Bild-Zeitung misst die ABDA der Arbeit Kiefers sichtlich keine große Bedeutung bei. In einem Kurzbeitrag in der letzten PZ heißt es, dass "angesichts des anstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitz am 19. Mai die praktische Bedeutung von Kiefers Dissertation überschaubar ist". Immerhin: Die Arbeit sei für Josef Hecken eine kräftige Ohrfeige.

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