Recht

Was nicht "verschrieben" werden muss, darf selbst bezahlt werden

(bü). Die im Jahr 2004 eingeführte Regelung, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneien – von Ausnahmen abgesehen – von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr für ihre Versicherten bezahlt werden dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass solche Mittel schon vor 2004 "überwiegend ohne Rezept abgegeben" worden seien. Außerdem handele es sich um Arzneimittel "im unteren Preisbereich von weniger als 11 Euro je Packung". Dies und die Möglichkeit, sich ohne ärztliche Verschreibung die Mittel selbst zu beschaffen, seien hinreichende Sachgründe für den Leistungsausschluss, zumal er durch Ausnahmen gemildert werde.

(Az.: B 1 KR 6/08 R)

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