Recht

Internet: Über Preise darf nicht erst "am Ende" informiert werden

(bü). Auf Internetseiten angebotene – scheinbar kostenlose – Downloads dürfen nicht erst am Ende des Hinweistextes, der per Sternchenhinweis der Anmeldung zugeordnet ist, darauf aufmerksam machen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zwei Klagen von Anbietern solcher Seiten (hier eine Datenbank für Namens- und Ahnenforschung sowie Grafiken und Gedichte betreffend) zurück, die auf den Preis erst im Zusammenhang mit der "Anmeldung" aufmerksam gemacht hatten.

(Az.: 6 U 187/07 u. a.)

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