Gesundheitspolitik

BKK-Lieferausschlüsse

Aufhebung nur für ableitende Produkte

Hamburg (tmb). Der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen hatte kürzlich ein europaweites Ausschreibungsverfahren für Inkontinenzprodukte abgebrochen. Dies wurde in der AZ 13 vom 23. März berichtet. Der Hamburger Apothekerverein wies jedoch am 3. April darauf hin, dass sich diese Ausschreibung nur auf ableitende Inkontinenzprodukte bezog. Diese Produkte könnten somit weiterhin zulasten der betreffenden Betriebskrankenkassen aus Apotheken geliefert werden. Aufsaugende Inkontinenzhilfen wie die verbreiteten Vliesstoffprodukte sind davon jedoch nicht betroffen. Die bisherigen Lieferausschlüsse für aufsaugende Inkontinenzhilfen zulasten von Betriebskrankenkassen behalten damit weiterhin Gültigkeit, betont der Hamburger Apothekerverein.

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