Gesundheitspolitik

Kassen sollen Sortimentsverträge kündigen

Bundesversicherungsamt: Rabattverträge sind EU-weit auszuschreiben

Berlin (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen mitgeteilt, dass Arzneimittel-Rabattverträge, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten grundsätzlich EU-weit im Offenen Verfahren auszuschreiben sind. Dabei seien die Kassen prinzipiell verpflichtet, die Vergabe nach Losen vorzunehmen. Bereits abgeschlossene Verträge, die nicht nach dem gebotenen Verfahren zustande gekommen sind, müssten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage neu ausgeschrieben werden.

Bereits im Sommer 2007 hatte sich das BVA auf den Standpunkt gestellt, dass Rabattverträge, die den maßgeblichen EU-Schwellenwert von derzeit 206.000 Euro überschreiten, europaweit auszuschreiben sind. Diese Rechtsauffassung werde nun durch das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) bestätigt, heißt es in dem Schreiben des BVA an die bundesunmittelbaren Kassen vom 19. März. Dieses Gesetz regelt, dass auch bei Arzneimittelrabattverträgen unter bestimmten Voraussetzungen das Vergaberecht angewendet werden muss. So seien insbesondere auch Rabattverträge über generische Arzneimittel bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes im sogenannten Offenen Verfahren EU-weit auszuschreiben. Denn wegen der Substitutionspflicht der Apotheken handele es sich hierbei prinzipiell um öffentliche Aufträge. Das BVA verweist ferner auf das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das demnächst in Kraft tritt. Dieses enthält eine Mittelstandschutzregelung, wonach öffentliche Aufträge grundsätzlich in Lose aufzuteilen sind. Daher müssten auch die Krankenkassen künftig Leistungen nach Losen vergeben.

BPI begrüßt Kündigungs-Forderung

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte die Forderung nach einer Kündigung der ungeliebten Sortimentsverträge, die einige gesetzliche Kassen abgeschlossen haben. "Endlich wird die Anwendung des Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen weiter gestärkt", erklärte der Verbandsvorsitzende Dr. Bernd Wegener am 25. März in Berlin. Es scheine jedoch zweifelhaft, ob die dem BVA unterstellten Krankenkassen der Forderung ohne spezielle aufsichtsrechtliche Anordnung nachkommen werden. Schließlich stehe mit den bestehenden Verträgen erhebliches Einsparpotenzial bei der Arzneimittelversorgung auf dem Spiel. Dennoch hofft Wegener auf rasche Bewegung bei den Kassen. Er betonte, dass erst mit einer Neuausschreibung die jetzt bestehende Benachteiligung kleinerer Anbieter im Wettbewerb beseitigt werden könne.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.