Gesundheitspolitik

Versandapotheker fordern Höchstpreise

BVDVA kämpft gegen Versuche, den Versandhandel mit Arzneimitteln wieder einzuschränken

Berlin (ks). Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) fordert mehr Wettbewerb in der Apothekenlandschaft. Dazu müssten die derzeit vorgeschriebenen Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höchstpreise umgewandelt werden. Außerdem müsse es Versandapotheken ermöglicht werden, ihren Kunden die Zuzahlung zu erlassen. Profitieren würden die unter Spardruck stehenden Krankenkassen und die Patienten, erklärte der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse am Mittwoch in Berlin.

Während man in der Politik über die Möglichkeit diskutiert, die Zulässigkeit des Arzneimittelversandhandels auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken, bemüht sich der BVDVA-Chef um Lobbyarbeit für seine Branche. "Wir müssen ankämpfen gegen die Kampagne der Standesführung", erklärte Buse mit Blick auf die Haltung der ABDA. Zugleich betonte er, dass die Mitgliedsapotheken des BVDVA "Gewehr bei Fuß" stünden, wenn es darum gehe, den Wettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anzukurbeln. "Wir müssen die starren Festpreise in Höchstpreise umwandeln", forderte Buse.

Inländerdiskriminierung?

Den deutschen Versandapothekern läuft es überdies zuwider, dass ihre holländische Konkurrenz ihren Kunden die Zuzahlung erlassen darf; jedenfalls solange hierzu noch kein letztinstanzliches und höchstrichterliches Urteil gesprochen ist, das dies untersagt. Den deutschen Versandapotheken ist dies untersagt – für Buse eine klare "Inländerdiskriminierung". Die Politik leiste den Verbrauchern und Kassen einen "Bärendienst", wenn man ihnen den Zugang zu günstigeren Arzneien verweigere. Im OTC-Bereich sehe man bereits, dass Versandapotheken preiswerter seien als Apotheken vor Ort, Buse betonte zugleich, dass die Versandapotheke immer nur eine Ergänzung zur wohnortnahen Versorgung sein könne. Um die Politik zu überzeugen, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln – auch rezeptpflichtigen – ein Gewinn für Verbraucher und Kassen ist, hat der BVDVA nun eine Umfrage sowie ein Rechtsgutachten vorgelegt, die dies bezeugen sollen.

Jeder zweite Bürger gegen Versandverbot

So hat GfK Custom Research im November/Dezember 2008 im Auftrag des BVDVA eine Umfrage unter rund 2100 Bürgern über 14 Jahren zum Thema Apothekenwettbewerb und Arzneimittelversand durchgeführt. Danach wünscht sich die Hälfte der Verbraucher mehr Wettbewerb unter "normalen" Apotheken und Versandapotheken. Von denjenigen Befragten, die gelegentlich in einer Versandapotheke einkaufen, sind es sogar gut 70 Prozent, die sich mehr Wettbewerb wünschen. Insgesamt hat fast jeder Fünfte bereits rezeptfreie Arzneimittel im Versandhandel geordert, Rund 11 Prozent bestellen zumindest gelegentlich verschreibungspflichtige Arzneimittel im Versand. Gut drei Viertel (76,6 Prozent) haben allerdings noch nie bei einer Versandapotheke eingekauft. Gefragt, wie sie zu einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel stehen, antworteten 53 Prozent, sie lehnten ein solches Verbot ab. 36 Prozent sprachen sich dafür aus, gut 10 Prozent hatten hierzu keine Meinung.

Bessere Versorgung dank Versandapotheken?

Dass die Bestrebungen Bayerns und Sachsens, den Rx-Versand wieder zu verbieten – nunmehr über die 15. AMG-Novelle – verfassungsrechtlich nicht haltbar sind, soll ein ebenfalls vorgelegtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Christian Koenig von der Universität Bonn belegen. Darin legt Koenig – der bereits DocMorris im Versandhandelsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten hat und nun auch im Fremdbesitzverfahren für die Holländer kämpft – dar, dass ein solches Verbot gegen die grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit verstoße. Koenig ist überzeugt, dass der legale Versandhandel in Deutschland keinerlei Gefahren beschwöre, sondern vielmehr für eine höhere Versorgungssicherheit und mehr Servicequalität sorge. Dies gelte gerade für ländliche Gebiete, wo der Weg zur nächsten Apotheke oft weit sei. Ein "Scheinargument" ist es für Koenig, wenn behauptet wird, ein Versandverbot könne vor Arzneimittelfälschungen schützen. Mehr Sicherheit könne "ebenso gut durch eine behördlich geführte, online einsehbare, stets aktuelle Positivliste aller zum Arzneimittelversandhandel berechtigten Apotheken erreicht werden", so der Jurist. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist bereits mit der Erstellung einer solchen Datenbank beschäftigt. Mit diesem Auftrag an das DIMDI habe das Bundesgesundheitsministerium "schnell und richtig reagiert, um den Scheinargumenten zu begegnen", so Koenig. Würde man überdies die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel aufheben, könnten Versandapotheken infolge von Logistikeffekten (billige Mieten auf dem platten Land) und Mengenrabatten für eine Entlastung der Kassen sorgen.

Eine scharfe Regulierung des Arzneimittelversandhandels hält auch Koenig für erforderlich – dafür habe der deutsche Gesetzgeber aber bereits gesorgt. Bei Bedarf könnten diese Regelungen mit weiteren Qualitäts- oder Sicherheitauflagen verschärft werden, so der Jurist. Dies sei immer noch ein milderes Mittel als ein gänzliches Verbot.

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