Gesundheitspolitik

IQWiG stellt neuen Methoden-Entwurf vor

Detailänderungen an den methodischen Grundlagen für die Kosten-Nutzen-Bewertung

Berlin (ks). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 18. März einen neuen Entwurf seiner Methoden zur Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen bei Arzneimitteln vorgelegt. Dieser setzt Kommentare um, die das Institut zu früheren Entwürfen erhalten hatte. Eingearbeitet wurden insbesondere die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats des IQWiG. >

Seit dem 1. April 2007 steht im Sozialgesetzbuch V, dass bei Arzneimitteln eine "Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses" stattfinden kann. Diese Kosten-Nutzen-Bewertung – mit deren Erstellung das IQWiG beauftragt ist – soll insbesondere dem GKV-Spitzenverband dabei helfen, für bestimmte Arzneimittel einen von den Kassen zu erstattenden Höchstbetrag zu finden, der ihren Nutzen angemessen vergütet. Kassen und Politik warten angesichts der beständig steigenden Kosten für patentgeschützte Arzneien bereits ungeduldig auf die ersten Kosten-Nutzen-Bewertungen. Doch nach wie vor ist das IQWiG damit beschäftigt, die hierfür nötige Methodik zu erarbeiten.

"Analyse der Effizienzgrenzen" Methode der Wahl

Bereits im Januar letzten Jahres stellte das Institut die "Analyse der Effizienzgrenze" als Grundlage dieser Bewertung vor. Seitdem wurde an diesem Methodenentwurf gefeilt. Letzte Woche wurde die Version 2.0 vorgestellt. Nach Einschätzung des IQWiG stellt die Analyse der Effizienzgrenzen weiterhin die für die deutschen Rahmenbedingungen am besten geeignete Methode dar. Und so bleibt der nun vorgelegte Entwurf gegenüber der Vorversion im Kern unverändert. Allerdings wurden zahlreiche Einzelheiten konkretisiert. Als Ergebnis der Diskussion der vergangenen Monate habe man vor allem den Ablauf der einzelnen Schritte im Bewertungsprozess klarer herausgearbeitet und beschrieben, so das IQWiG.

Bewertung in drei Phasen

Die Bewertung soll nach dem Methodenentwurf in drei Phasen verlaufen: Der erste Schritt ist die Analyse des medizinischen Nutzens eines Arzneimittels im Vergleich mit Therapiealternativen nach den Methoden der evidenzbasierten Medizin. Nur wenn in der vorab durchgeführten Nutzenbewertung ein Zusatznutzen erkennbar ist, kann sich eine Kosten-Nutzen-Bewertung anschließen. Der neue Entwurf beschreibt in einem eigenen Kapitel die Schnittstelle zwischen der Nutzenbewertung und der anschließenden Analyse der Kosten-Nutzen-Verhältnisse. Im zweiten Schritt geht es darum, die wesentlichen Nutzen- und Kostenaspekte zu ermitteln und gegenüberzustellen. Aus den Verhältnissen zwischen Kosten und Nutzen wird dann eine Effizienzgrenze abgeleitet, mit der effiziente Interventionen erkannt werden können. In einem dritten Schritt soll sodann auf Basis der Effizienzgrenze eine Empfehlung abgegeben werden, welcher Preis für ein Arzneimittel angemessen ist.

Chance für die gesamtgesellschaftliche Perspektive

Ein weiterer Kritikpunkt war bislang, dass der Methodenvorschlag zu sehr auf die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt sei und andere Auswirkungen, etwa auf Pflegebedarf oder Frühverrentungen, ausschließen würde. Nach dem neuen Entwurf sollen nun auch relevante Kosten, die nicht durch die Perspektive der Versichertengemeinschaft widergespiegelt werden, berücksichtigt und gesondert ausgewiesen werden können. Der Blickwinkel kann damit bis hin zu einer gesellschaftlichen Perspektive erweitert werden.

Zum jetzt vorgelegten Entwurf können Interessierte nun bis zum 20. April Stellung nehmen. Die erste Arbeitsversion der Methoden soll im Sommer 2009 vorgelegt werden. In diese sollen auch die Erkenntnisse aus drei Erprobungen fließen, in denen derzeit die Machbarkeit des Methodenvorschlags getestet wird.

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