Gesundheitspolitik

Hearing zu Rx-Versandverbot und Pick-ups

Industrie gegen Pick-ups

Berlin (ks). Am 25. März wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit dem Arzneimittelversandhandel und Pick-up-Stellen befassen: Die öffentliche Anhörung zum Antrag der Linksfraktion, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen, und der Antrag der FDP-Fraktion "Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimittel zu unterbinden" steht auf der Tagesordnung.

Einige Verbände haben bereits schriftliche Stellungnahmen abgegeben. So unterstützt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in seiner Stellungnahme die Initiative der FDP und grundsätzlich auch den Ansatz der Linken, den Versandhandel zu beschränken. Allerdings hält es der BPI für nicht sachgerecht, hier die Verschreibungspflicht als Kriterium anzusetzen, da es die Schutzeigenschaften der Apothekenpflicht ignorierte. Vielmehr sollte die Grenzziehung am Kriterium der Apothekenpflicht ansetzen. Der Verband geht mithin so weit, den Versandhandel auf freiverkäufliche Arzneimittel beschränken zu wollen. Der BPI verweist darauf, dass Arzneimittel besondere Güter seien, deren Vertriebsweg einer sorgfältigen Gestaltung bedürfen. Die Abgabe von Arzneimitteln erfordere hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards. "Für eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung spielt die inhabergeführte Präsenzapotheke eine bewährte, herausragende Rolle und sollte daher gestärkt werden", heißt es in der Stellungnahme. "Pick-up"-Stellen für Arzneimittel außerhalb der Apotheke sieht der BPI dagegen mit Besorgnis, da sie den Stellenwert der Offizinapotheken untergraben würden. Zudem bedürften apothekenpflichtige Arzneimittel im Gegensatz zu freiverkäuflichen Arzneimitteln der fachkundigen Beratung – dies dürfe nicht bagatellisiert werden.

Für ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel spricht sich auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) aus. Es stehe fest, "dass der Versandhandel ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen darstellt", so der BAH. Auch wenn die Vorschriften für deutsche Versandapotheken von einem hohen Sicherheitsstandard geprägt seien, müsse man mittlerweile bei in Deutschland zugelassenen ausländischen Anbietern "aufweichende Tendenzen" hinsichtlich der an sie zu stellenden Anforderungen erkennen. Das Verbot von Pick-up-Stellen begrüßt der BAH überdies neben dem Rx-Versandverbot – es würde dann nur noch die nicht rezeptpflichtigen Präparate betreffen.

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hält ein nationales Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel dagegen für "wenig zielführend", da es durch den globalen Internethandel unterlaufen werden könne. Kritisch sieht der VFA aber die Bestellung und Abgabe von Arzneimitteln in dem Gesundheitswesen fernen Einrichtungen. Hierdurch drohe eine Ware besonderer Art, "zu einem beliebigen Konsumartikel entwertet zu werden". Aus gutem Grund habe der Gesetzgeber der Apotheke und ihren Pharmazeuten den gesetzlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Verband verweist darauf, dass Arzneimittel unter höchsten und strengsten Anforderungen produziert und vertrieben würden. "Dieser hohe Standard wird unterminiert, wenn Arzneimittel später unter eher gewöhnlichen Bedingungen abgegeben werden." Zudem hält der VFA die Grenzziehung zwischen gesundheitspolitisch unerwünschten und akzeptablen Einrichtungen für problematisch.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.