Gesundheitspolitik

Kein Arznei-Spargesetz vor der Wahl

Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel steht nicht zur Diskussion

Berlin (ks). Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, noch vor der Bundestagswahl im Herbst dieses Jahres ein neues Gesetz zum Zweck der Ausgabenbegrenzung bei Arzneimitteln auf den Weg zu bringen. Dies geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Im November 2008 hatte die Linksfraktion rund um das Thema „Ausufernde Arzneimittelausgaben“ 20 Fragen an die Bundesregierung gestellt. In seiner nunmehr vorliegenden Antwort führt das BMG aus, dass der Selbstverwaltung in Deutschland grundsätzlich ein umfangreiches Steuerungsinstrumentarium zur Verfügung stehe. Mit diesem könnten sowohl die Höhe der Erstattungspreise von Arzneimitteln als auch Rahmenbedingungen für die Verordnung und für die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln differenziert geregelt werden. Für ein kurzfristiges Spargesetz sieht die Regierung daher keinen Anlass.

Mehrwertsteuer: Kein deutscher Sonderweg

Die Linksfraktion hatte sich zudem nach der Bereitschaft der Bundesregierung erkundigt, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu reduzieren. Doch diese ist zur Zeit nicht vorhanden, da eine Absenkung auf 7 Prozent „zu Mindereinnahmen von weit über 3 Mrd. Euro führen würde und der Gesetzgeber nicht sicherstellen könnte, dass diese Steuerersparnis über sinkende Preise tatsächlich zu einer äquivalenten finanziellen Entlastung der Sozialversicherungsträger bzw. Patienten führt“. Überdies, so das BMG, fließe die Mehrwertsteuer auch den Ländern zu. Der Bundesregierung sei keine Länderinitiative bekannt, bei der diese auf ihren Anteil verzichten. Zugleich verwehrt sich das Ministerium gegen die Behauptung, Deutschland gehe bei der Besteuerung von Arzneimitteln einen Sonderweg in Europa. Vielmehr habe man bezüglich des Steuersatzes grundsätzlich die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

OECD-Studie mit geringem Aussagewert

Gefragt wurde weiterhin, worin die Bundesregierung die Ursachen sieht, dass laut einer aktuellen OECD-Studie die Preise für Medikamente 30 Prozent über dem Durchschnitt vergleichbarer Industrieländer liegen. Hierzu wird in der Antwort ausgeführt, dass die Studie keine unmittelbare Aussage darüber zulasse, welche Preisunterschiede bezogen auf den deutschen Warenkorb im Vergleich zu anderen Ländern bestehen. Zudem basierten die Daten der Studie auf den Preisen des Jahres 2005 und entsprächen nicht mehr dem aktuellen Stand. In Deutschland sei seitdem das Preisniveau für Arzneimittel im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung um 5,1 Prozent gesunken. Hierfür sei insbesondere der Preisrückgang bei Festbetrags-Arzneimitteln um knapp 19 Prozentpunkte maßgeblich gewesen.

Keine neuen Erkenntnisse zu Rabattverträgen

Drei Fragen der Linksfraktion rankten um die Auswirkungen der Arzneimittelrabattverträge und hieraus etwaig gewonnene Erkenntnisse. Doch hier konnte das Ministerium nicht mit befriedigenden Antworten dienen. Es verwies schlicht auf seinen im Mai 2008 veröffentlichten Bericht über die Auswirkungen von Rabattverträgen an den Bundestag – neuere Erkenntnisse lägen nicht vor.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.