Aus Kammern und Verbänden

Vorschläge für ein leistungsgerechtes Entgeltsystem

Am 30. Januar 2008 fand die Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) in Düsseldorf statt. Die Vorsitzende der TGL, Dr. Heidrun Hoch, konnte zahlreiche Ehrengäste und Mitglieder begrüßen. Neben den Regularien und dem Bericht der Vorsitzenden standen zwei Vorträge über leistungsbezogene Entlohnung auf dem Programm.

Das deutsche Apothekenwesen befindet sich derzeit in einem Umbruch von nahezu historischer Dimension, so Dr. Heidrun Hoch. Was wir momentan erleben, zeichnet sich insbesondere aus durch

  • extrem hohen Mehraufwand in der täglichen Arbeit aufgrund der Rabattverträge mit scheinbar endlosem Erklärungsbedarf;
  • verunsicherte Patienten, teilweise mit Verweigerungshaltung bzgl. der ausgetauschten Arzneimittel;
  • problematische Warenlagerhaltung;
  • Rohgewinnverlust wegen erhöhter Kassenrabatte;
  • Wettbewerbsdruck mit zunehmendem Preiskampf im OTC-Bereich durch Discount- und Franchise-Apotheken;
  • Pickup-Stellen für Arzneimittel;
  • Arzneimittelfälschungen via Internet;
  • eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten, ausgelöst durch Flickwerk in den gesundheitspolitischen Reformgesetzen.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Initiative des Gesundheitsministers in NRW, Karl-Josef Laumann, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten, als einziger Lichtblick.

Das Schicksal des Fremdbesitzverbotes liegt in den Händen des Europäischen Gerichtshofes. Sollte der EuGH im deutschen Fremdbesitzverbot einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht sehen, ständen Apothekenketten bei uns nicht – wie in anderen europäischen Ländern – vor einem Expansionsproblem, denn sie wären nicht gezwungen, Konzessionen zu erwerben, weil in Deutschland Niederlassungsfreiheit herrscht.

Sollte der EuGH analog dem Versandhandelsurteil verfahren und eine Regelung der rezeptpflichtigen Arzneimittel den Nationalstaaten überlassen, könnte diese Sonderstellung auf Kosten der Apothekenpflicht gehen. Wie die Apotheken diese Situation überstehen, hängt nicht zuletzt davon ab, wie sie sich selbst positionieren, so Hoch.

TGL-Veranstaltung 2007

Im Rückblick auf das vergangene Jahr erwähnte die Vorsitzende die erfolgreiche TGL-Veranstaltung am 8. September 2007 unter dem Motto "Wem gehört die Zukunft? Apotheke – quo vadis?". Sie zitierte das Fazit, das Peter Ditzel, Chefredakteur der Deutschen Apotheker Zeitung, in der Ausgabe vom 13. September 2007 zog:

"Die Apotheke wird auch in Zukunft ihren Platz in der Arzneiversorgung haben, sie muss sich allerdings auf so manche Veränderung einstellen, wenn sie überleben will. Mehr Beratung, mehr Verträge mit den Krankenkassen, möglicherweise die Mitarbeit in einer Kooperation und eine effektive Mitarbeiterauswahl und -führung sind die Punkte, ohne die es in Zukunft wohl nicht mehr geht."

Die Gesellschaft bezahlt uns in erster Linie für Information und Beratung rund um das Arzneimittel, so die Vorsitzende. Hier wird der Mehrwert der Apotheke erlebt. Um das in ausreichendem Maße zu leisten, brauchen wir auch qualifizierte Mitarbeiter. "Welchen Lohn verdient die Apotheke?" war denn auch das Thema von Ministerialrat Walter Frie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, auf der letztjährigen Tagung. Diese Frage war in zweifacher Hinsicht interessant:

1. Was sind wir Apotheker der Gesellschaft wert?

2. Welchen Lohn verdienen unsere Mitarbeiter in unseren Apotheken für welche Arbeit?

Leistungsorientierte Bezahlung der Mitarbeiter

Diese Fragen leiteten zum Vortrag mit dem Thema "Anforderungs- und leistungsgerechtes Entgeltsystem für Apothekenmitarbeiter" über.

Die TGL hatte sich schon auf ihrer Tagung im September 2006 mit der leistungsorientierten Bezahlung beschäftigt, damals als Ergänzung des bestehenden Bundesrahmentarifvertrages, der die Höhe des Gehaltes nach Berufsjahren staffelt.

Der Gehaltstarif wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 moderat, nämlich um durchschnittlich 1,75%, angepasst, und es wurde eine wesentlich geringere Einmalzahlung ausgehandelt, als ursprünglich gefordert war. Inzwischen ist der Manteltarifvertrag gekündigt worden, und es herrscht Einvernehmen – auf Mitarbeiter- und Arbeitgeberseite – in dem Wunsch, die Bezahlung künftig leistungsorientiert zu gestalten. Hoch sagte wörtlich:

"Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Mehr denn je sind die Apotheken gefordert, die Merkmale des Frei- und Heilberuflers öffentlich wahrnehmbar zu machen. Das Vertrauen, das man uns schenkt, impliziert gute Leistung, Integrität, Lernfähigkeit und Lernbereitschaft, unabhängige Beratung und soziale Kompetenz. Das geht nicht ohne unsere Mitarbeiter. Und die müssen motiviert sein! Denn gute Leistung soll sich lohnen. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass eine Liberalisierung des Apothekenmarktes uns vor erhebliche Personalprobleme stellen könnte."

Weniger einvernehmlich als dieses Ziel sind die Vorstellungen über den Weg zur leistungsorientierten Bezahlung. Nach den Vorstellungen des ADEXA-Vorstands sollen u. a.

  • die Arbeitgeber die Kosten für die Zertifikats- und Fortbildungveranstaltungen übernehmen, wenn sie die Teilnahme angeordnet haben,
  • die Mitarbeiter unter Fortzahlung ihres Gehaltes für die Fortbildung freigestellt werden und
  • die abgeleisteten Aufbau-Module ab dem 1. des Folgemonats ein höheres Gehalt zur Folge haben.

Der TGL-Vorstand stellt dagegen grundsätzlich zwei Forderungen zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung:

1. Sie muss kostenneutral sein.

2. Sie muss ergebnisorientiert (Output-orientiert) sein, das heißt: Die Leistung, die zur Verhaltensänderung führt, nicht die aufgewandte Schulung bestimmt die Höhe des Gehaltes.

Bausteine eines künftigen Entgeltsystems

Im Anschluss an den Vortrag der Vorsitzenden sprach Eckhard Eyer über "Anforderungs- und leistungsbezogenes Entgeltsystem für Apothekenmitarbeiter". Nach seinen Ausführungen sollte ein Tarifvertrag zum Leistungsentgelt Folgendes enthalten:

  • Output-Orientierung statt Input-Orientierung,
  • drei bis vier verschiedene Facetten von erprobten Leistungsbewertungsverfahren,
  • eine Grundstruktur für Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern und Teams,
  • die Möglichkeit, Leistungsbewertungssysteme im Rahmen tariflicher Gestaltungsregeln auf die betriebliche Situation zuzuschneiden,
  • Regeln über die kostenneutrale Finanzierung des Leistungsentgeltes.

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