DAZ aktuell

Entscheidung und Vertragsabschluss noch im Februar?

STUTTGART (hst). Auch wenn es derzeit in der Öffentlichkeit um das Thema etwas ruhiger geworden ist: die rechtlichen Auseinandersetzungen um die neuen AOK-Rabattverträge gehen weiter. Mit Beschluss vom 5. Februar hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg die Zuständigkeit der Sozialgerichte für Auseinandersetzungen um Rabattverträge bestätigt.

Das LSG hat mit diesem Beschluss die Beschwerde eines Arzneimittelherstellers und der Bezirksregierung Düsseldorf gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Stuttgart vom 20. Dezember 2007 zurückgewiesen. Das SG Stuttgart hatte – entgegen der durch die Vergabekammer Düsseldorf ausgesprochenen Zuschlagsverbote – den AOKs ausdrücklich die Zuschlagserteilung für Arzneimittelrabattverträge auf Basis der Ausschreibungsergebnisse vom August 2007 gestattet und sich somit für zuständig erklärt. Zuvor hatte sich bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf als Zivilgericht für zuständig erklärt und ebenfalls die Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Damit geht der Streit um die Zuständigkeit der Gerichte weiter. Da das LSG Baden-Württemberg wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Bundessozialgericht zugelassen hat, ist der Weg eröffnet für eine abschließende Klärung der Zuständigkeitsfrage durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Voraussetzung hierfür ist, dass gegen beide Entscheidungen des LSG Stuttgart und des OLG Düsseldorf entsprechende Beschwerden bei den obersten Gerichten eingelegt werden. Gleichzeitig wurde bekannt, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg beabsichtigt, noch im Februar in der Sache über die Zulässigkeit der Zuschlagserteilung für die 60 strittigen Wirkstoffe zu entscheiden. Hier steht die AOK Baden-Württemberg als Verhandlungsführer aller AOKs unter zeitlichem Druck, weil die Bindungsfristen der Hersteller an ihre Angebote Ende Februar ablaufen. Den Ausschreibungsunterlagen zufolge waren die Bieter bis Ende Dezember 2007 an ihre Angebote gebunden, jedoch hatten die meisten Bieter einer Verlängerung bis Ende Februar zugestimmt.

Beobachter gehen davon aus, dass die AOK Baden-Württemberg bei einer Entscheidung zu ihren Gunsten, wovon alle Beobachter nach dem bisherigen Verlauf ausgehen, die Verträge noch im Februar unter Dach und Fach bringen könnte. Damit könnten die Verträge dann bis spätestens Anfang Mai in Kraft gesetzt werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.