DAZ aktuell

dm-Streit vor Gericht

(lak/daz). Der Streit um die Frage, ob in dm-Märkten Rezepte entgegengenommen und anschließend die Arzneimittel in der Drogerie abgeholt werden dürfen, geht in die entscheidende Runde.

Wie dem aktuellen Newsletter der Landesapothekerkammer Hessen zu entnehmen ist, findet die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 13. März statt. In aller Regel folgt die mündliche Begründung der Entscheidung noch am Verhandlungstage oder kurz darauf. Dann dürfte deutlich werden, ob die auch angeblich von der Politik nicht gewünschte Abwandlung des Versandhandels rechtmäßig ist oder nicht. Sollte dm das Verfahren untersagt werden, herrscht Sicherheit nicht nur für die Apotheker, sondern auch für die Verbraucher.

Wenn das Verhalten von dm allerdings rechtmäßig ist, ist die Politik endgültig gefordert. Dann muss sie erklären, ob sie alle Formen der Arzneimittelabgabe ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Verbraucher wünscht oder nicht, heißt es im Newsletter. Lippenbekenntnisse reichen dann nicht mehr, wenn das höchste deutsche Verwaltungsgericht entschieden hat. Denn auch Politiker wissen, dass Nichtstun eine Form der Entscheidung ist. Wer Zustände abstellen kann und dies unterlässt, der handelt auch zielgerichtet.

Die Politik wird dann erklären müssen, wie sie insgesamt zur deutschen Apothekenlandschaft steht. Dies gilt umso mehr, als alle Fraktionen mit Ausnahme der Grünen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages noch am 23. Januar 2008 für eine Beibehaltung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes votierten.

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