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Apothekerkammer des Saarlandes sieht sich bestätigt

SAARBRÜCKEN (aks/daz). Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hat am 16. Dezember in seinem Schlussantrag zum apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbot die Rechtsauffassung der Apothekerkammer des Saarlandes bestätigt.

Nach einer Mitteilung der Kammer sind demnach die in Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten geltenden Regelungen, die das Eigentum an einer Apotheke und die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis Pharmazeuten vorbehalten, aus Gründen des Gesundheitsschutzes mit EU-Recht vereinbar. Dazu Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes: "Der Schlussantrag des Generalanwaltes hat klar aufgezeigt, dass das Rechtsverständnis der saarländischen Landesregierung nicht haltbar ist. Wir gehen davon aus, dass der EuGH in seinem Urteil dem Votum des Generalanwaltes folgen wird. Damit wird ein für allemal für Rechtssicherheit gesorgt und klargestellt, dass der Gesundheitsschutz gegenüber wie auch immer gearteten Kapitalinteressen höherwertig zu bewerten ist. Mit dem heutigen Votum wurde somit auch der Gesundheits- und damit Verbraucherschutz in der Europäischen Union gestärkt."

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