ADEXA Info

Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und daher vom ersten Kilometer an steuerlich abzugsfähig, so das Urteil des Bundesfinanzhofs am vergangenen Mittwoch. Jetzt soll das Verfassungsgericht für endgültige Klarheit sorgen. ADEXA begrüßt diese Entscheidung aus Sicht der ArbeitnehmerInnen.

Seit 2007 können Berufspendler für ihre Fahrten zur Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Den von dieser Kürzung betroffenen ArbeitnehmerInnen entgehen dadurch nach Angaben von Lohnsteuerhilfevereinen bis zu 600 Euro pro Jahr.

Die Begründung: Die Bundesregierung geht vom Werkstorprinzip aus, nach dem die Arbeit erst am Betriebsgelände beginnt und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als privat mitveranlasst anzusehen sind. Die Richter des Bundesfinanzhofs sehen das – arbeitnehmerfreundlich – anders. Sie würden den öffentlichen Haushalten damit Mindereinnahmen von mehr als 2 Mrd. Euro bescheren.

Karlsruhe entscheidet 2008

Eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht ist deshalb sinnvoll. Die Karlsruher Richter werden noch in diesem Jahr über die Pendlerpauschale entscheiden. "Es ist gut und nötig, dass die ArbeitnehmerInnen bald sichere Erkenntnisse über ihre steuerliche Belastung bekommen", so Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA. "Die Beschränkung auf die Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer war willkürlich und ungerecht. Im Apothekenbereich haben viele MitarbeiterInnen Arbeitswege, die unter 20 Kilometern liegen und die daher nach der Regelung von 2007 leer ausgehen würden."

Für alle betroffenen ArbeitnehmerInnen gibt es auch rückwirkend Hoffnung, die vollen Pendlerkosten für das Jahr 2007 zu bekommen. Allerdings ist zu befürchten, dass die Bundesregierung in diesem Fall die Höhe der Pendlerpauschale künftig weiter senkt. Im Gespräch sind 25 Cent pro Kilometer. Auch eine Senkung des Arbeitnehmerpauschbetrags von derzeit 920 Euro wird diskutiert.


Pendlerpauschale

Was soll ich als Steuerzahler jetzt tun?

  • Grundsätzlich können Sie abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Pendlerpauschale gefällt hat. Denn die Steuerbescheide ergehen bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig – und man kann bei einem pendlerfreundlichen Urteil der Verfassungsrichter die volle Pauschale nachfordern.
  • Sie können sich bis zum 30. November des jeweiligen Jahres den Freibetrag für die vollen Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und so den monatlichen Lohnsteuerabzug mindern. Wenn das Verfassungsgericht allerdings wider Erwarten die jetzige Regelung der Pendlerpauschale für verfassungsgemäß hält, dann müssen Sie ggf. Steuern und Aussetzungszinsen nachzahlen (weitere Infos z. B. unter www.steuerzahler.de, Suchwort Pendlerpauschale).
  • Geben Sie bei der Einkommensteuererklärung für 2007 die vollen Entfernungskilometer an! Wenn das Finanzamt die ersten 20 Kilometer kürzt, können Sie entweder das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten und dann deren Anerkennung nachfordern – oder Sie legen Einspruch ein und beantragen das Ruhen des Verfahrens. Wer sich durch einen Antrag auf "Aussetzen der Vollziehung" die sofortige Berücksichtigung sichert, riskiert wie beim Lohnsteuerabzug, eventuell Steuern und Aussetzungszinsen nachzahlen zu müssen.

Quelle: Bund der Steuerzahler


Dr. Sigrid Joachimsthaler


Quelle: FTD

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.