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Gericht bestätigt G-BA-Beschluss zu Insulinanaloga

BERLIN (ks/gba). In der juristischen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Erstattungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga für Typ 2-Diabetiker hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in erster Instanz gegen eine Herstellerfirma durchgesetzt.
Signalwirkung hat der Beschluss aus Sicht des G-BA-Vorsitzenden Rainer Hess.
Foto: DAZ/Sket

Die Firma Lilly Deutschland hatte im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um den entsprechenden Richtlinien-Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2006 aufheben zu lassen. Lilly hatte unter anderem Verfahrensfehler und eine fachlich unzutreffende Bewertung der Insulinanaloga durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) geltend gemacht. Wie der G-BA am 25. November mitteilte, wies das Sozialgericht Berlin diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass das Bewertungsverfahren und der Beschluss des G-BA rechtskonform zustande gekommen seien (Az.: S 79 KA 1907/06 ER).

"Der Beschluss ist sowohl für den G-BA als auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit eine Bestätigung mit Signalwirkung, da es sich um die erste Umsetzung einer Nutzenbewertung des IQWiG in der Arzneimittelversorgung handelte, die zugleich in der Öffentlichkeit mit besonderem Interesse verfolgt wurde", kommentierte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess die Entscheidung. Beiden Organisationen sei nun auch von Seiten der Sozialgerichtsbarkeit nachträglich wissenschaftliche Sorgfalt und formale Korrektheit attestiert. Jetzt bleibt abzuwarten, ob Lilly gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt.

Der G-BA hatte am 18. Juli 2006 beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten nur noch dann zulasten der GKV verordnet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin.

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