DAZ aktuell

BVDVA-Gütesiegel irreführend

BERLIN (ks). Das Landgericht Darmstadt hält es für wettbewerbswidrig, wenn eine Versandapotheke das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) führt. Mit Urteil vom 24. November gaben die Richter einer Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale gegen die 1A-Versandapotheke statt (Az.: 22 O 100/08).

Die schriftlichen Urteilsgründe der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung liegen bislang nicht vor.

Eine Sprecherin des Landgerichts erklärte gegenüber der DAZ, die Richter hätten die Verwendung des Siegels für irreführend erachtet. Mit dem Gütesiegel werde der Eindruck erweckt, es sei von einer unabhängigen und neutralen Stelle verliehen. Tatsächlich vergebe jedoch der BVDVA selbst das Siegel. Dies sei zumindest in der Vergangenheit ohne eine genauere Prüfung geschehen, so die Sprecherin.

Die beklagte Apotheke kann gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen. Zunächst wird man jedoch die schriftlichen Entscheidungsgründe abwarten.

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