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Gesundheitsfonds nicht zu stoppen

BERLIN (ks). Die vier Anträge der Opposition zum Stopp des Gesundheitsfonds sind vergangene Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages gescheitert. Gegen die zwei von der FDP-Fraktion eingebrachten Anträge stimmten die Regierungskoalition und die Linksfraktion, die Grünen enthielten sich. Den Antrag der Grünen lehnte der Ausschuss bei Enthaltung der FDP ab. Der Antrag der Linken wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Lachende Ulla Schmidt Da sich die Opposition nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen konnte, ist das Vorhaben „Stopp des Gesundheitsfonds“ gescheitert.
Foto: DAZ/Sket

FDP, Linksfraktion und Grüne vertreten in ihren Anträgen zwar übereinstimmend die Auffassung, dass der zum 1. Januar 2009 beschlossene Gesundheitsfonds die bestehenden Probleme der GKV nicht löst, sondern neue schafft. Allerdings haben sie in wichtigen Punkten völlig unterschiedliche Positionen bezogen, etwa hinsichtlich der Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA). Diesen halten Grüne und Linksfraktion zwar grundsätzlich für notwendig; die geplante Eingrenzung auf 50 bis 80 Krankheiten ist aus ihrer Sicht allerdings nicht ausreichend. Die Grünen sind zudem der Meinung, dass man auch unabhängig vom Gesundheitsfonds bis zum 1. Januar 2009 einen morbiditätsorientierten RSA realisieren könne. Die FDP-Fraktion lehnt den Morbi-RSA dagegen gänzlich ab. Die Liberalen sehen durch die Einführung des Fonds vor allem ein wesentliches Element des Wettbewerbs – den Preis für die Versicherung – außer Kraft gesetzt und durch staatliche Preisregulierung ersetzt. Sie hatten daher die Bundesregierung in ihren Anträgen aufgefordert, die Beitragsautonomie der Krankenkassen zu bewahren. Überdies hält die FDP den Fonds für ein "Einfallstor für eine Einheitskasse", mit dem der "Einstieg in ein staatliches zentralistisches Gesundheitswesen" geebnet werde. Die Linksfraktion hatte sich dagegen als einzige Oppositionsfraktion gegen unterschiedlich hohe Beitragssätze gewandt und aus diesem Grund die Anträge von FDP und Grünen abgelehnt. Ein einheitlicher Beitragssatz kann aus ihrer Sicht jedoch nur in einer solidarischen Bürgerversicherung umgesetzt werden.

Über die Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses entscheidet das Bundestagsplenum in einer der kommenden Sitzungswochen.

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