Verkehrssicherheit

Arzneimittel, Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Alkoholkontrollen im Straßenverkehr sind Standard. Seit einiger Zeit werden durch die Polizei jedoch verstärkt Tests auf illegale Drogen durchgeführt, da immer häufiger Autounfälle von Fahrern unter Drogen verursacht werden. Allein im Jahr 2006 starben rund 600 Menschen durch Fahrten unter Drogeneinfluss. Bislang werden bei diesen Kontrollen Arzneimittel fast nicht berücksichtigt. Allerdings findet sich bei vielen Arzneimitteln in der Gebrauchsinformation der Hinweis, dass die Einnahme einen Einfluss auf Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit haben kann.
Gefahr nicht unterschätzen Eine Beeinflussung der Fahrleistung ist grundsätzlich bei keinem Arzneimittel auszuschließen. Gerade bei so "alltäglichen" Arzneimitteln wie Schmerz- oder Grippemitteln darf ein diesbezüglicher Hinweis an den Kunden bei der Abgabe nicht fehlen!
Foto: ABDA

Für Alkohol am Steuer ist alles klar. Wer mit mehr als 0,5 Promille fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und riskiert entsprechende Bestrafungen wie zum Beispiel einen befristeten Führerscheinentzug. In der Beratungssituation der Apotheke sollte deshalb der Alkoholgehalt einiger Arzneimittel beachtet werden. Bei einer Einzeldosis von mehr als drei Gramm Alkohol ist von einer Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit auszugehen. Dies wird in der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung berücksichtigt. Die Gebrauchsinformation muss dann nämlich folgenden Hinweis enthalten: "Warnhinweis

Dieses Arzneimittel enthält ... Vol.-% Alkohol. Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme bis zu ... g Alkohol zugeführt. Vorsicht ist geboten. Dieses Arzneimittel darf nicht angewendet werden bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden. Im Straßenverkehr und bei der Bedienung von Maschinen kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden."

Von 2000 bis 2006 hat die Zahl der Alkoholsünder am Steuer erfreulicherweise um 7,5% abgenommen. Ganz anders sieht es bei den illegalen Drogen wie der am häufigsten konsumierten Droge Cannabis oder Ecstasy aus. Für diese Substanzen gibt es bislang in der Straßenverkehrsordnung keine Grenzwerte. Es gilt die Null-Promille-Grenze. Wer in einer Verkehrskontrolle oder wegen einer Unfallbeteiligung beim Fahren unter Drogen erwischt wird, bekommt den Führerschein entzogen, ob vorläufig oder für immer hängt vom jeweiligen Fall ab.

Unterschätztes Risiko: Drogenkonsum am Steuer

Im Zeitraum von 2000 bis 2006 vervierfachte sich die Anzahl an Delikten im Straßenverkehr, die unter dem Einfluss von Drogen – ohne Alkohol – registriert wurden. Es ist deutlich festzustellen, dass Fahren unter Alkoholeinfluss als gefährlicher eingestuft wird als nach dem Genuss von Cannabis, Ecstasy oder Amphetaminen. Insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist bereits jeder Dritte unter Drogen bereits Auto gefahren. Zwischen 60 und 90% dieser Fahrer haben dabei keine Bedenken in Bezug auf ihre Verkehrstauglichkeit und schätzen zudem das Risiko, während einer solchen Fahrt entdeckt zu werden, als sehr gering ein. Nach Zahlen des Reitox-Berichts des European Information Network scheint dieses Risiko tatsächlich relativ gering zu sein, da nur etwa jede 600. Fahrt unter Drogen durch die derzeitigen Kontrollen erfasst wird. Der Polizei stehen mittlerweile geeignete Schnelltests zur Verfügung, sodass nun gezielt Kontrollen durchgeführt werden. Für ein erstes Screening werden dabei Urinteststreifen verwendet. Damit lassen sich eine Vielzahl an Substanzen erkennen: Amphetamin, Metamphetamin, Barbiturate, Buprenorphin, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, Marihuana, MDMA (Ecstasy, Methylendioxy-N-methylamphetamin), Methadon, Morphin, Oxycodon, Phencyclidin (Angels Dust), Propoxyphen, Speed (Methylendioxyamphetamin), trizyklische Antidepressiva sowie THC (Tetrahydrocannabinol). Fällt der Test positiv aus, wird zusätzlich eine Blutuntersuchung angeordnet, damit für ein eventuell notwendiges Gerichtsverfahren ein rechtskräftiger Beweis vorliegt. Im Blut sind noch 24 Stunden nach dem Konsum Kokain, Ecstasy und Speed nachweisbar, im Urin sogar deutlich länger. Darüber hinaus kann bei zahlreichen Drogen eine Haaranalyse Hinweise auf den Konsum und dessen zeitlichen Verlauf geben.

Im Gegensatz zu Alkohol werden Ecstasy und Cannabis mit großen interindividuellen Unterschieden verstoffwechselt. Bei Alkohol werden pro Stunde zwischen 0,1 und 0,2 Promille abgebaut; die Halbwertszeit von Cannabis liegt zwischen zwei und fünf Tagen. Für Ecstasy lassen sich wegen der unterschiedlichen Zusammensetzung gar keine Regelmäßigkeiten feststellen. Zudem werden Ecstasy und Cannabis im Gewebe gespeichert. Auch in der Abschätzung der Wirkung unterscheidet sich Alkohol deutlich von den beiden anderen. Die Wirkungen von Cannabis und Ecstasy sind selbst bei kleinsten Mengen nicht vorhersagbar. Während der Genuss von Cannabis eher einen dämpfenden Effekt auslöst, führt Ecstasy zu einer Enthemmung.

Tab. 1: Übersicht zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch verschiedene Arzneimittelgruppen von der Prüfstelle für Medikamenteneinflüsse auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit des TÜV Rheinland (Köln, 1994).
Arzneimittelgruppe
durchschnittliche Bewertung der Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit
(1 = keine; 2 = leichte;
3 = deutliche; 4 = ernsthafte)
Schlafmittel (Barbiturat-Typ)
3,6
Beruhigungsmittel (Benzodiazepine)
3,5
Dämpfende Psychopharmaka
(Neuroleptika)
2,9
Herz-Kreislauf-Mittel
2,8
Allergiemittel
2,6
Antidepressiva
2,6
Aufputschmittel (Stimulanzien)
2,5
Antikonvulsiva
2,4
Schmerzmittel – stark wirkende
(opioidhaltig)
2,5
Schmerzmittel – (nicht-opioidhaltig)
2,2
Mittel gegen Muskelverspannung
1,8
Mittel gegen Magengeschwüre
(H2 -Blocker)
1,3
Betablocker (Bluthochdruckmittel)
1,3

Arzneimittel beeinflussen die Fahrtauglichkeit

Aber auch unter Arzneimitteleinfluss fährt es sich vielfach schlecht. Für Beruhigungs-, Schlaf-, Schmerz- und Aufputschmittel sowie Psychopharmaka sind Einschränkungen der Fahrtauglichkeit beschrieben. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn zusätzlich Alkohol konsumiert wird. Die Gesundheitsbehörden der Länder haben sich bereits 1977 auf Hinweis-Empfehlungen für Arzneimittelgruppen in Bezug auf Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen geeinigt. Als Standardempfehlung findet sich deshalb in den Gebrauchsinformationen zahlreicher Präparate der Hinweis: "Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass z. B. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Das gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol." Weitergehende Empfehlungen wurden damals insbesondere zu alkoholhaltigen, blutdruck- und blutzuckerspiegelbeeinflussenden Arzneimitteln, Ophthalmika, Spasmolytika und Cholinergika sowie Lokalanästhetika, Narkotika zusammengestellt.

Tab 2: Überblick der Halbwertszeit einiger als Hypnotika genutzter Wirkstoffe
Wirkstoff
Halbwertszeit
Diazepam
> 24 h
Diphenhydramin
6 h
Doxylamin
6 h
Flunitrazepam
28 h
Midazolam, Triazolam
2,5 bis 5 h
Oxazepam, Tetrazepam
6 bis 24 h
Zolpidem
1 bis 3 h
Zopiclon
4 bis 6 h

Applikation am Auge: Auto besser stehen lassen!

Die entsprechenden Hinweise auf den möglichen Einfluss von Arzneimitteln auf die Teilnahme am Straßenverkehr, worunter insbesondere die Teilnahme als Autofahrer verstanden wird, hält der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. jedoch für unzureichend. Vielmehr fordert er eine klare Aussage wie beispielsweise: "Lassen Sie das Auto stehen." Aber nicht nur Arzneimittel, sondern auch unbehandelte Erkrankungen nehmen Einfluss auf die Verkehrssicherheit: Unbehandelt führen Bluthochdruck, Diabetes oder Glaukom zu irreversiblen Schäden am Auge; die Visuseinschränkung wird zu Beginn von den Betroffenen jedoch kaum wahrgenommen. Ein hoher Blutdruck kann zu neurologischen Schäden wegen einer Veränderung der Gehirndurchblutung führen. Epileptische Anfälle oder eine einsetzende Azidose bei stark erhöhten Blutzuckerwerten bergen ebenfalls ein hohes Sicherheitsrisiko.

Bei der Beurteilung, welche Arzneimittel die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken können, müssen eine Reihe an Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen Reaktion, Aufmerksamkeit, visuelle Funktionen, die Grob- und Feinmotorik und bestimmte kognitive Leistungen. Hierauf haben vor allem Psychopharmaka einen Einfluss, wobei individuelle pharmakologische Parameter wie Geschlecht, Körpergewicht und Alter eine Rolle spielen. Außerdem muss unterschieden werden, ob es sich um eine einmalige, kurzfristige oder langfristige Therapie handelt. Erfahrungsgemäß ist die Initial- oder auch eine Umstellungsphase mit größeren Problemen behaftet, als eine gut eingestellte Dauertherapie. Belegt ist dies lediglich für Benzodiazepine. Das Unfallrisiko erhöht sich während der ersten Woche der Einnahme um das Acht- bis Zehnfache. Bei längerer Einnahme reduziert sich das Risiko wieder und pendelt sich auf das Zwei- bis Fünffache ein.

Arzneimittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, sind vor allem die zur Anwendung am Auge. Sie können die Akkomodation beeinträchtigen, das Gesichtsfeld verkleinern, die Blendfähigkeit erhöhen, den Farbsinn stärken oder auch das Dämmerungs- und Nachtsehen beeinträchtigen. Ölige Augentropfen oder Augensalben führen schon allein aufgrund ihrer Zusammensetzung zeitweise zu einer deutlich beeinträchtigten Sehleistung ebenso wie Mydriatika zur Diagnostik. Aber auch andere Arzneimittel beeinflussen die Sehleistung. Dazu zählen trizyklische Antidepressiva, Neuroleptika, Parasympathomimetika und Parasympatholytika. Typische Nebenwirkungen dieser Substanzgruppen sind Akkomodationsstörungen, was mit einer verschlechterten Sehleistung einhergeht. Dennoch sind aufgrund des Wirkungsspektrums bei weiteren Substanzen bestimmte Einschränkungen auf die Verkehrstüchtigkeit zu erwarten: Stimulanzien und zentral erregende Wirkstoffe enthemmen und führen verstärkt zu einem aggressiven Verhalten.

Psychopharmaka

Nach Einnahme spasmolytisch wirkender Parasympatholytika und Antidepressiva können psychosomatische Störungen auftreten. Neuroleptika lösen zum Teil psychische Störungen aus. Es zeigt sich andererseits, dass mit Neuroleptika eingestellte Patienten, die dann keine psychotischen Schübe mehr durchlaufen, im Regelfall ohne Probleme am Straßenverkehr teilnehmen können. Ähnlich wird die Fahrtauglichkeit unter Lithium beurteilt. Einen sedierenden Effekt haben alle stark wirksamen Opioidanalgetika, Kombinationspräparate von Codein oder Koffein mit Nicht-Opioidanalgetika, Codein- oder Dextromethorphan-haltige Antitussiva, Antiemetika (z. B. Metoclopramid), Antidiarrhoika (z. B. Loperamid) und zahlreiche Antihistaminika (vor allem Diphenhydramin, Astemizol, Terfenadin). Auch bei zentralen Muskelrelaxanzien sollte bei der Auswahl auf die Verkehrsteilnahme Rücksicht genommen werden. Als bedingt geeignet werden Tetrazepam, Tolperison und Pridinol eingeschätzt.

Hypnotika und Beruhigungsmittel sind die häufigsten Unfallmitverursacher. Die Auswertung von Unfallprotokollen macht deutlich, dass im Gegensatz zu Alkohol und Drogen hier der Frauenanteil höher ist. Auffälligkeiten im Straßenverkehr wegen einer Benzodiazepineinnahme wird bei 9,2% der Frauen jedoch nur bei 5,2% der Männer beobachtet. Bei der Auswahl von Benzodiazepinen – Hypnotika ganz allgemein – muss deshalb die Halbwertszeit der Substanz, Alter und Geschlecht des Patienten berücksichtigt werden und bei der Beratung auf den daraus resultierenden optimalen Einnahmezeitpunkt hingewiesen werden, um einen Hang-over mit Koordinationsstörungen und Apathie zu vermeiden. Sowohl das Alter als auch das Geschlecht haben einen Einfluss auf die Abbaurate von Benzodiazepinen. Bei Doxylamin und Dimenhydrinat sind mit zunehmendem Alter ebenfalls eine Verlangsamung des Abbaus festzustellen. In Bezug auf das Hang-over-Risiko werden Zopiclon und Zolpidem nicht besser beurteilt. Deshalb sollte nach Möglichkeit auf pflanzliche und alkoholfreie Schlafmittel zurückgegriffen werden.

Schwindel, Hypoglykämie und epileptische Anfälle

Schwindel und Gleichgewichtsstörungen werden bei der Einstellung mit Antihypertensiva beobachtet. Betablockern allein wird ein geringerer Einfluss auf die Fahrtauglichkeit eingeräumt, als in Kombination mit zentral wirksamen Antihypertonika, Vasodilatatoren oder Diuretika. Es kann zu Schwächegefühl, Schwindel bis hin zu Erbrechen infolge eines Kaliummangels kommen. Bei Diuretika wird auch die alleinige Anwendung wegen des Wasserentzugs und möglichen Auswirkungen auf die Hirnleistung kritisch beurteilt. Vor allem die Initialphase einer antihypertensiven Therapie gilt als besonders sensibel, bei einer zu starken Blutdrucksenkung kann es zu Akkomodationsstörungen und zu einer zentralen Dämpfung kommen. Eine gute Blutdruckeinstellung hingegen ist der Verkehrssicherheit förderlich.

Eine Besonderheit stellt die Therapie mit Antiepileptika dar. Epilepsie als solches gehört zu den Ausschlusskriterien, ein Auto zu führen. Erst wenn zwei Jahre Anfallsfreiheit sowie eine erfolgreiche Therapie und keine zentralnervöse Beeinflussung durch die angewandten Arzneimittel nachgewiesen ist, kann der Betroffene einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Jede Dosis- oder Therapieänderung muss entsprechend engmaschig durch den Arzt kontrolliert werden. Valproinsäure und Ethosuximid gelten dabei als weniger risikoreich als beispielsweise Carbamazepin, Primidon, Phenobarbital oder Phenytoin.

Autofahrende Diabetiker besonders beraten

Für Diabetiker sind wegen Fehldosierungen (insbesondere von Insulin) Hypo- und Hyperglykämien ein besonderes Risiko. Hier sollte auf die Symptome einer bevorstehenden Hypoglykämie und die damit verbundenen Risiken immer wieder deutlich hingewiesen werden. Vor allem bei der gleichzeitigen Einnahme von OTC-Schmerzmitteln, zum Beispiel bei Kopf- und Gliederschmerzen, steigt das Risiko einer überraschenden Hypoglykämie. Als relativ unkritisch werden hingegen Biguanide und andere die Kohlenhydratresorption beeinflussende orale Antidiabetika eingestuft. Insbesondere bei Diabetikern geht vom Fahren nach Alkoholkonsum eine Gefahr aus, denn zu den üblichen Folgen des Alkohols kommt zusätzlich eine hypoglykämieinduzierende Wirkung hinzu, da Alkohol die Gluconeogenese in der Leber hemmt.


Quelle

Drogen und Medikamente im Straßenverkehr - Faktensammlung; Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V., Stand 2002. www.dvr.de

Herberg, K. W. (Hrsg.: Prüfstelle für Medikamenteneinflüsse auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit des TÜV Rheinland, Köln): Transparenz durch differenzierte Information: ein internationales Kategoriensystem zur Bewertung des Gefährdungspotentials von Medikamenten, Köln (1994).


Anschrift der Verfasserin

Apothekerin Dr. Constanze Schäfer

Abt. Aus- und Fortbildung

Apothekerkammer Nordrhein

Poststr. 4

40213 Düsseldorf

Achtung Hypoglykämie!

Diabetiker sollten die Anzeichen einer bevorstehenden Hypoglykämie wie Heißhunger, Schwäche, Blässe, Zittrigkeit, Herzklopfen oder Schwitzen kennen. Bei Verdacht auf eine Unterzuckerung gilt es, möglichst sofort am Straßenrand anzuhalten (auch auf der Autobahn!) und die Hypoglykämie zu behandeln. Dafür sollten Diabetiker immer ausreichend Not-Broteinheiten griffbereit im Auto haben und auch für Ausnahmesituationen wie Stau oder eine Panne gewappnet sein. Empfehlenswert ist es daher, neben Traubenzucker auch längerwirkende Kohlenhydrate wie Obst, Kekse oder Zwieback mitzuführen. Hat sich der Zustand wieder normalisiert, muss anschließend eine Blutzuckerkontrolle durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass die volle Reaktionsfähigkeit wiederhergestellt ist.

Drogenkonsum Die Anzahl der Unfälle, die unter dem Einfluss von Drogen passiert sind, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Vor allem Jugendliche waren daran beteiligt. Dabei ist die Wirkung von Cannabis und Ecstasy selbst bei kleinsten Mengen nicht vorhersagbar.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.