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Empfehlung zu Kalt-/Warm-Kompressen

(bfarm/ral). Gel-gefüllte Kalt-/Warm-Kompressen sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden und bei ihnen nur unter Aufsicht angewendet werden. Hierauf weist das BfArM vorsorglich hin.

Anlass für die BfArM-Empfehlung ist ein Bericht der Australischen zuständigen Behörde TGA über korrektive Maßnahmen zu Kalt-/Warm-Kompressen. Bei dem zugrunde liegenden Vorkommnis hat ein Kind die Kunststofffolie des Gel-Packs durchgebissen und die Gel-Füllung oral aufgenommen. Das Kind erkrankte und wurde dialysepflichtig. Mehrere Marken an Kalt-/Warm-Kompressen seien daraufhin in Australien zurückgerufen worden. Betroffen seien ausschließlich Produkte mit einem Ethylenglykolgehalt von über 2,5%, die unvergällt und mit dünner Kunststofffolie in Verkehr gewesen sind.

Bislang ist nicht bekannt, ob Kalt-/Warm-Kompressen, die in Deutschland als CE-gekennzeichnete Medizinprodukte in Verkehr sind, von dieser Problematik betroffen sind.

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