DAZ aktuell

Neue Rechengrößen beschlossen

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Nach der neuen Verordnung wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2009 auf 48.600 Euro festgesetzt (2008: 48.150 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das kommende Jahr 44.100 Euro betragen (2008: 43.200 Euro). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2009 auf 5400 Euro/Monat (West) steigen (2008: 5300 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt für das Jahr 2009 auf 4550 Euro/Monat (2008: 4500 Euro/Monat).

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