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EU-Kommission plant längeren Mutterschutz

EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla will die Mindestdauer des Mutterschutzes in allen Mitgliedstaaten von 14 auf 18 Wochen anheben. Damit müsste auch Deutschland die gesetzliche Mutterschutzfrist um vier Wochen verlängern. Außerdem sollen Frauen in dieser Zeit Anspruch auf ihr volles Gehalt haben, was in diversen EU-Staaten bisher nicht der Fall ist. ADEXA begrüßt diese Pläne.

Bisher können Frauen in Deutschland sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit pausieren, insgesamt aber mindestens 14 Wochen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen sie künftig flexibler über die Verteilung der Zeit vor und nach der Geburt entscheiden können.

Außerdem soll in der neuen Richtlinie der Anspruch auf das volle Gehalt bzw. den vollen Lohn festgeschrieben werden; bisher steht Frauen nach den EU-Bestimmungen nur eine Bezahlung in Höhe des Krankengeldes zu.

Situation in Deutschland

In Deutschland erhalten Frauen während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss – zusammen etwa in Höhe des bisherigen Nettoverdienstes. Die Betriebe bekommen die Arbeitgeberkosten auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang erstattet.

Bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses müssen Verdiensterhöhungen, die während der Mutterschutzfristen wirksam werden, berücksichtigt werden. Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten.

Pro und contra EU-Pläne

Arbeitgebervertreter wie der BDA lehnen die EU-Pläne ab – eine Ausdehnung sei für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich. Sie befürchten bis zu 0,5 Milliarden Euro höhere Lohnnebenkosten. In anderen EU-Staaten wird das Mutterschutzgeld im Gegensatz zu Deutschland überwiegend staatlich finanziert.

Spidla verspricht sich dagegen einen besseren Wiedereinstieg für Mütter und einen größeren Anreiz für berufstätige Frauen, Kinder zu bekommen.


Dr. Sigrid Joachimsthaler


Quellen: BMFSFJ u. a.

Kommentar


Sinnvoller Plan

Wer europäische Frauen dazu ermuntern will, sich für Kind plus Beruf zu entscheiden, der ist mit diesem neuen EU-Richtlinienentwurf gut beraten. Natürlich sind 18 Wochen Mutterschutz besser für Mutter und Kind als 14 – und natürlich ist es besser, wenn die Frauen individuell darüber entscheiden können, ob sie mehr Wochen vor oder nach der Geburt pausieren wollen. Jede Schwangerschaft verläuft anders, und jede Arbeitsstelle ist anders.

Allerdings ist es ein gesamtgesellschaftliches Ziel, dass mehr Kinder geboren werden. Deshalb sollte das Mutterschaftsgeld so wie in anderen Ländern stärker über Steuern finanziert werden.

Barbara Neusetzer ADEXA, Erste Vorsitzende

Internet


Unter www.bmfsfj.de können Sie den Leitfaden des Bundesfamilienministeriums zum Mutterschutzgesetz bestellen bzw. herunterladen.

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