DAZ aktuell

"Internationale Apotheke" darf sich weiterhin so nennen

LEIPZIG (ks). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17. Januar entschieden, dass sich die Rathaus Apotheke in Hagen auch weiterhin "Internationale Apotheke" nennen darf. Zur Freude des Apothekeninhabers Dr. Klaus Fehske hob das Gericht sämtliche gegenteiligen Beschlüsse der Vorinstanzen auf. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen allerdings noch nicht vor.

Fehske hat seine Apotheke schon vor vielen Jahren international ausgerichtet: Sein Personal sprach und spricht eine Vielzahl von Fremdsprachen, er gründete eine eigene Importfirma und schaffte umfangreiche einschlägige Literatur an. Zehn Jahre lang führte er die Bezeichnung "Internationale Apotheke" mit Genehmigung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Der Umschwung kam vor rund zehn Jahren – als saarländische Richter urteilten, diese Bezeichnung könne den Verbraucher in die Irre führen. Nicht nur Fehske wurde seinerzeit von seiner Kammer untersagt, die Zusatzbezeichnung beizubehalten. Doch anders als viele andere seiner Kollegen blieb der Hagener Apotheker hartnäckig und widersetzte sich sämtlichen Unterlassungsverfügungen. "Damit hat meine Kammer wohl nicht gerechnet", sagte Fehske gegenüber der DAZ. Er ließ sich von den Urteilen, die die Vorinstanzen gegen ihn aussprachen nicht beirren und kämpfte sich bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Und hier bekam er nun endlich Recht. Für Fehske war es "eine reine Freude", wie die Leipziger Richter die vorangegangenen Urteile zerpflückten. So sahen sie etwa keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Verbraucher bei einer internationalen Apotheke annehmen sollte, diese würde ausländische Arzneimittel vorrätig halten. Auch sonstige irreführende Erwartungen konnten die Richter nicht ausmachen. Die schriftlichen Urteilsgründe sind nun noch abzuwarten.

Fehske, der – wie er betont – bei allem Streit in dieser speziellen Sache, stets klar hinter seiner Kammer und ihrem Präsidenten stand, kommentiert das Urteil mit einem Zitat der österreichischen Schriftstellerin Marie Ebner-Eschenbach: "Ausnahmen sind nicht immer die Bestätigung einer alten Regel. Sie können auch Vorboten einer neuen Regel sein."

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